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Birgit Sauer / Sabine Strasser (Hrsg.): Zwangsfreiheiten. Multikulturalität und Feminismus.
Wien: Promedia Verlag, 2008, 260 Seiten, 24,90 Euro

„(...) Die öffentliche Skandalisierung von Zwangsverheiratung und Genitalbeschneidung haben ohne Zweifel dazu beigetragen, Tabus zu brechen (...). Doch zeitigen rechtliche und politische Maßnahmen durchaus paradoxe Folgen. (...) Prohibitive Maßnahmen wie Heiratsbeschränkungen für MigrantInnen oder der Ausschluss von kopftuchtragenden Mädchen aus dem Bildungssystem1 verstärken die soziale Ungleichheit und Diskriminierung von MigrantInnen und sie tendieren dazu, diese Gruppen als „anders“, als gewalttätig zu stigmatisieren. (...) Welche Gefahren birgt der Gewaltdiskurs für die Betroffenen? Haben sie überhaupt eine Stimme in diesen Debatten, oder wird ihnen dieses Recht auf Interpretation, wird ihnen Deutungsmacht vielmehr abgesprochen? Und läuft nicht die Konzentration der wissenschaftlichen feministischen Debatte auf die Gewaltthematik Gefahr, die Viktimisierung von Migrantinnen zu reproduzieren?“ (Sauer 51)

Kopftuchdebatte, Zwangsverheiratungen, Ehrenmorde, Beschneidungen an weiblichen Genitalien. Seit einigen Jahren vermittelt der Mainstream-Diskurs den Eindruck, Gewalt gegen Frauen sei ein „traditionsbedingtes Kulturdelikt“ – wohlgemerkt der Kultur von „Anderen“ – und patriarchale Machtverhältnisse seien durch migrantische Communities nach Westeuropa importiert worden. Selbst Parteien, die sonst eher traditionelle Geschlechterverhältnisse propagieren, geben sich feministisch. So lautete ein Wahlslogan der österreichischen rechtspopulistischen FPÖ für die Wiener Landtagswahlen im Jahr 2005: „Freie Frauen statt Kopftuchzwang“. Die damalige konservative österreichische Innenministerin Liese Prokop tönte in einem Interview mit der Wiener Stadtzeitung „Falter“ im März 2005: „Deswegen müssen wir den moslemischen Frauen, die sich zu Hause schlagen lassen, beibringen, dass das bei uns anders ist.“ Feminismus von rechts? Feminismus, rassistisch gegen MigrantInnen in Anschlag gebracht? Migrantinnen als Objekte, die befreit werden müssen? Wer darf hier (nicht) öffentlich sprechen? Frauen mit Migrationshintergrund offensichtlich nur dann, wenn sie kein Kopftuch tragen und als authentische Zeuginnen für das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam fungieren.2

In den insgesamt 16 Beiträgen des Sammelbandes „Zwangsfreiheiten. Multikulturalität und Feminismus“ wird versucht, den Diskurs der vorgeblichen Frauenfreundlichkeit zu dekonstruieren, ihm differenzierte Analysen der widersprüchlichen Realität von Migrantinnen in den westeuropäischen Mehrheitsgesellschaften entgegenzusetzen, deren komplex verschränkte rechtliche Situation zwischen etwaiger Gewalt in der Familie, Familienrecht, Fremdenrecht und Erwerbsmöglichkeiten darzustellen sowie das komplizierte Verhältnis zwischen strukturellem Rassismus und Sexismus ein Stück weit zu entschlüsseln. Für die vorliegende Besprechung wurden fünf Beiträge herausgegriffen und näher behandelt, die sich einerseits vorrangig mit der Situation von Migrantinnen in Österreich beschäftigen und auch auf die Situation von Frauen in der Türkei verweisen sowie andererseits die Konstruktion des westeuropäischen Blicks auf das „Andere“ (insbesondere den Islam) untersuchen.

„Gegen die Fallstricke in der Debatte um so genannte traditionsbedingte Gewalt gilt es, die spezifischen Gewaltformen gegen migrantische Frauen zu kontextualisieren, d.h. sie in der strukturellen Gewaltförmigkeit nicht nur der Minderheitsgruppe, sondern auch und vor allem der Mehrheitsgesellschaft zu verorten. Dies hat zur Voraussetzung, dass die Debatte um Geschlechtergewalt vom Kulturdiskurs entflochten werden muss.“ (Sauer 52)

Ferner müsse ein Kulturbegriff entessenzialisiert werden, der davon ausgeht, „dass in multikulturellen Gesellschaften abgeschlossene Kultur„kreise“ unberührt und unbeeinflusst von anderen Kultur„kreisen“ nebeneinander existieren. MigrantInnen hätten “ihre” Kultur aus einen fernen Land nach Westeuropa mitgebracht und schlössen sie hier von anderen Kulturen ab. Sie bleibe damit unverändert und unbeeinflusst durch das Leben in einer neuen Umgebung. Kulturen und mithin migrantische Gruppen seien zudem homogen. Differenzen und Konflikte innerhalb dieser Kulturen werden nicht gesehen.“ (Sauer 53) Demgegenüber steht eine Sichtweise von Kultur als dynamischen Prozess. Kulturen von MigrantInnen entstehen somit überhaupt erst im Zuge der Migration und der Auseinandersetzung mit der Mehrheitsgesellschaft. Der statische Kulturbegriff hingegen trägt den Stempel des Orientalismus. Ein hegemonial westlicher Diskurs begreift gleichsam alle nicht-westlichen Kulturen als archaisch, gewalttätig und patriarchal. Das Eigene erscheint dagegen kultur- und traditionslos, neutral und somit universell – die westliche Moderne tendenziell gewaltlos. Der weibliche Körper wird benutzt, um die Höherwertigkeit und moralische Überlegenheit des Westens gegenüber nicht-westlichen Kulturen (insbesondere gegenüber dem Islam) zu demonstrieren.

Sawitri Saharso formuliert als Leitfrage ihres Beitrags die Frage „Ist kulturübergreifende feministische Solidarität möglich?“ (Saharso 12) und stellt fest, dass Frauen aus Minderheiten als Schnittstellen in Abgrenzungsprozessen fungieren, da „(...) Genderbeziehungen sowohl von der Minderheiten- als auch von der Mehrheitsgruppe dazu verwendet (werden), um Gruppengrenzen zu markieren. Zusammengenommen schränken diese beiden Grenzmarkierungsprozesse Frauen aus Minderheiten in ihrem Versuch selbstbestimmter Emanzipation ein und erschweren Feministinnen die kulturübergreifende Koalitionsbildung.“ (Saharso 17)

So werden in Kulturen, die sich in der Migration als Minderheitenkulturen wiederfinden, Traditionen wiederbelebt, die davor eigentlich schon verschwunden waren, oder gar Traditionen neu erfunden, um die eigene Kultur gegen die Assimilation durch die Mehrheitsgesellschaft abzusichern. Spezifische „traditionelle“ Gewaltpraxen entstehen oft erst durch den Migrationsprozess und werden durch interagierende Ausschließungsstrukturen und -diskurse der Mehrheitsgesellschaft geformt. „Geschlossene Grenzregime, die Beschränkung von Einwanderungsmöglichkeiten und die Privilegierung von Familiennachzug sind Strukturen, die eine Heirat zum Bestandteil eines Migrationskalküls jenseits von einer Wahl machen können.“ (Sauer 59) Konkret heißt das, dass immer rigider werdende Fremdenrechtsbestimmungen Zwangsverheiratungen von jungen Frauen fördern, da der Familiennachzug eine der wenigen legalen Möglichkeiten für Männer aus den Herkunftsländern zur Erlangung eines Aufenthaltstitels in der EU darstellt. Ferner erschweren aufenthaltsrechtliche Regelungen es Migrantinnen, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen, „wenn diese, wie in Österreich, eine selbständige Aufenthaltsgenehmigung erst nach fünf Jahren erhalten und damit ganz unmittelbar vom Ehemann abhängig sind.“ (Sauer 59) Re-Traditionalisierungen, die auf der Kontrolle von Frauen basieren, entstehen auch als Ergebnis von fehlenden Erwerbschancen. Soziale Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft entzieht Mädchen aus MigrantInnenfamilien die Möglichkeit zur Selbständigkeit, da sie ökonomisch abhängig bleiben. Ferner sind auch die westlichen Gesellschaften weit davon entfernt, frei von patriarchalen Geschlechterbildern zu sein, welche jene der Einwanderungsgruppen verstärken. „(...) In Bezug auf Geschlechtergewalt (geht es) viel weniger um kulturelle Differenz als vielmehr um Ähnlichkeit zwischen Einwanderungsgruppen und Mehrheitsgesellschaft“ (Sauer 59).

Auch Tamar Çitak, Beraterin in der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie mit dem Schwerpunkt Migrantinnen, stellt in ihrem Beitrag fest, dass der Aufenthaltstitel nach wie vor eines der Haupthindernisse für Migrantinnen darstellt, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen. Zwar bekommen Frauen seit 2005 aufgrund einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung wegen Gewalt in der Familie ein weiteres Jahr Aufenthaltsrecht. Danach jedoch müssen Migrantinnen einen Einkommensnachweis sowie den Nachweis über eine “ortsübliche Unterkunft” für die Niederlassungsbewilligung erbringen. Da die meisten Migrantinnen in feminisierten Niedriglohnsektoren (oft mit nur geringfügigen Beschäftigungen) arbeiten, stellt dies eine schwere Hürde dar. „Sowohl für die Frauen als auch deren Kindern ist das traumatische Erlebnis der Gewalt in einer so erschwerten Situation kaum aufzuarbeiten. Dies erschwert darüber hinaus auch den Erwerb der deutschen Sprache. Die betroffenen Frauen sind also immer wieder mit einer enormen Existenzangst konfrontiert, muss doch ihre Aufenthaltsbewilligung jährlich verlängert werden. Dies sind prekäre Bedingungen, die einen effektiven Gewaltschutz für Migrantinnen verhindern, weil sie dadurch potenziell in der Abhängigkeit vom Ehemann verbleiben.“ (Çitak 154)

Wenn es also tatsächlich um die Veränderung patriarchaler Familienstrukturen und um die Stärkung von Migrantinnen gehen soll, müssen folgende grundlegende Bedingungen erfüllt sein: mehrjähriges Aufenthaltsrecht für Frauen unabhängig vom Ehemann mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Recht auf Sozialhilfe. Außerdem müssen zur Reduzierung der Zwangsheiraten sowohl Einreise als auch Aufenthalt für MigrantInnen beiderlei Geschlechts jenseits von Familienzuzug erleichtert werden. Die Haltung zu diesen Forderungen stellt meiner Ansicht nach einen sehr guten Indikator dafür dar, ob Diskurse über patriarchale Geschlechterverhältnisse ernst zu nehmen sind oder nur rassistisch gegen MigrantInnengruppen in Anschlag gebracht werden.

Zu ähnlichen Einschätzungen kommt Gamze Ongan aufgrund ihrer Praxis bei Peregrina. „Der Verein Peregrina wurde im Jahr 1984 unter dem Namen “Verein solidarischer Frauen aus der Türkei und aus Österreich” gegründet. In den 23 Jahren ihres Bestehens entwickelte sich die Organisation zu einem Bildungs-, Beratungs-und Therapiezentrum für Migrantinnen jeglicher Herkunft. Die Zielsetzung des Vereins besteht darin, in erster Linie Migrantinnen, aber auch ihre Familien bei der Bewältigung ihrer rechtlichen, psychischen und sprachlichen Lebenssituation in Österreich zu unterstützen.“ (Ongan 158) Seit 2005 „häuften sich die Anfragen an Peregrina bezüglich Zwangsverheiratung. Diese kamen aber in den seltensten Fällen von den betroffenen Frauen, die Schutz und Rat suchten. Eine alarmierte und besorgte Öffentlichkeit wollte Daten, Fakten, Geschichten über die Opfer der Zwangsverheiratungen hören.“ (Ongan 157) Der Verein wurde plötzlich prominent und für Medien und staatliche Stellen interessant. Freilich interessierte sich die Öffentlichkeit nicht sonderlich für die konkreten Fakten, die Peregrina zu bieten hatte. Niemand möchte zur Kenntnis nehmen, dass der Prozentsatz der Frauen, die Peregrina wegen Armut und aufenthaltsrechtlichen Problemen aufsuchen, weit höher ist, als jener der Migrantinnen, die aufgrund von Gewalt in der Familie in die Beratung kommen. „Es stellt sich für uns die Frage, was ausschlaggebend für die Rangordnung der Probleme ist. Reden wir vielleicht lieber über die Probleme, deren Ursprung wir den „rückständigen“ Migrantinnen zuschreiben können? Solche, die vermeintlich nichts mit „uns“ zu tun haben?“ (Ongan 159) Seit 2007 existiert das Peregrina-Projekt „Bildungsberatung für Mädchen und junge Frauen aus der Türkei unter Einbeziehung ihrer Mütter“. Aus diesem Projekt, dessen Ziel es ist, junge Frauen zu stärken, ergeben sich – jenseits von spektakulären Sensationsberichten – einige Einblicke in den Alltag und die Probleme von jungen Frauen mit Migrationshintergrund, die im Beitrag „Zuschreiben oder ernsthaftes Bekämpfen“ von Gamze Ongan nachzulesen sind.

In der Türkei kämpft die seit den 1980er Jahren existierende Frauenbewegung um rechtliche Verbesserungen für Frauen und führt Öffentlichkeitskampagnen gegen Gewalt gegen Frauen, Zwangsverheiratungen und Ehrenmorde durch. So wurden auf Betreiben der Frauenverbände jene Artikel des Strafgesetzbuches außer Kraft gesetzt, „die eine Strafmilderung für Vergewaltigung und Entführung von Frauen (...) vorsahen, wenn der Täter bereit war, sein Opfer zu heiraten. Diese Regelung ging davon aus, dass die Ehre der Frauen durch die Ehe wieder hergestellt würde und legalisierte in gewisser Hinsicht die Zwangsheirat.“ (Ongan 163)

Frauenorganisationen aus der Türkei legen Wert darauf, dass Zwangsverheiratung und Ehrenmorde erst durch die Initiative der türkischen Delegation ins Schlussdokument der UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahr 2000 aufgenommen wurden. Sie kritisieren weiters die in der EU übliche Zuschreibung von Zwangsverheiratungen, Ehrenmorden und Beschneidungen an weiblichen Genitalien zur islamischen Religion, da dies die Arbeit von Frauenorganisationen in islamischen Ländern unterminiert, die u. a. aus der Aufklärungsarbeit darüber besteht, dass weder Zwangsverheiratung noch Ehrenmord Gebote des Islams sind. (Ongan 165)

Auch in der Türkei herrscht ein Diskurs der Zuweisung von patriarchaler Gewalt an „rückständige“ Kulturen. So sind die „Initiativen von KA-MER (Kadin Merkezi/Frauenzentrum) Diyabakir im kurdischen Gebiet der Türkei oder von WWHR (Women for Women’s Human Rights) mit Sitz in Istanbul mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert, da die „Gewalt im Namen der Ehre“ nach dichotomen Mustern einerseits von Europa aus der Türkei zugeschrieben wird und andererseits innerhalb der Türkei in die östlichen Gebiete und dort vorzugsweise zu „den Kurden“ verschoben wird.“ (Strasser 66) KA-MER ist mittlerweile in 23 Städten der ost- und südostanatolischen Regionen organisiert. Im Zuge ihrer Arbeit gegen Gewalt gegen Frauen „machte die Organisation die Erfahrung, dass Frauen einen gewissen Widerstand gegen ihre Arbeit zeigten, weil sie glaubten, die Verteidigung der Frauenrechte bedeute die komplette Ablehnung ihrer Kultur. Daher liegt der Arbeit von KA-MER der Grundsatz zugrunde: Feminismus ist für alle und jeder Frau ihr eigener Feminismus.“ (Ongan 165)

Kurdische Frauen verbrennen öffentlich rote Bänder, die Frauen bei der Hochzeit als Symbol der Ehrbarkeit und Unberührtheit umgebunden werden, unter dem Motto „Wir wollen niemandes Ehre sein“. Auf einer Kundgebung der Frauenplattform Izmir im Jahr 2005 erklären kurdische Frauen: „Wie wollen weder für heilig erklärt noch vernichtet werden. Um der gesamten Gesellschaft mitzuteilen, dass wir für unser Recht auf Leben und für unsere Freiheit niemandes Ehre sein wollen, haben wir beschlossen, unsere Ehrbarkeit zu verbrennen.“3

Auf dem Campus der Middle East Technical University in Ankara verkünden Aufkleber die gleiche Aussage: Ich bin niemandes Ehre! (Kimsenin namusu degilim!) Es geht hier offensichtlich „um die Kritik an der gesellschaftlichen Anerkennung der Kontrolle von Sexualität. Denn die andere Hälfte der Aufkleber im selben Stil verkündet provokant: Ich bin lesbisch und mitten unter euch! (Escinselim aranizdayim!)“ (Strasser 75) Das Klischeebild der passiven Orientalin als hilfloses Opfer ihrer eigenen Kultur, das durch EuropäerInnen befreit und errettet werden muss, sagt mehr über die Überlegenheitsphantasmen in europäischen Köpfen, als über Geschlechterverhältnisse in nicht-westlichen Kulturen aus.

Minimol


1     In Dänemark verbietet das Fremdengesetz seit 2002, EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen aus dem Ausland nachzuholen, wenn einer der beiden PartnerInnen unter 24 Jahre alt ist. In Großbritannien können StaatsbürgerInnen unter 18 seit 2003 nicht mehr für die Einreise von EhegattInnen von außerhalb der EU bürgen (jedoch schon ab 16 heiraten). In Frankreich ist das Tragen des Kopftuchs in Schulen und Universitäten generell verboten, in Deutschland in acht Bundesländern für Lehrkräfte.

2     Die hierzulande bekanntesten sind die deutsch-türkische Soziologin Necla Kelek, deren beiden Bücher „Die fremde Braut“ und „Die verlorenen Söhne“ zu Bestsellern wurden, und die Rechtsanwältin Seyran Ateş (Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zusammenleben können, 2007). Es liegt mir fern zu behaupten, dass der Islam frei von patriarchalen Machtverhältnissen wäre. Es geht hier darum, dass die bereitwillige Aufnahme und öffentliche Inszenierung durch Medien und Politik nur aufgrund der rassistischen Projektion von patriarchalen Geschlechterverhältnissen ausschließlich auf „Andere“ funktioniert.

3     Özgür Politika 25.5.2005; zitiert nach: Anja Flach, Frauen in der kurdischen Guerilla, Köln 2007, Seite 41

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ISSN 1814-3164 
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