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Roman Danyluk: Die Befreiung der Arbeit
Räte und Selbstverwaltung - Eine kritisch-historische Betrachtung

Auf dem Weg zur Emanzipation stellt sich den Menschen die wichtige Aufgabe, das gesamte soziale und wirtschaftliche Leben neu zu gestalten. Die indirekte Demokratie, ein System der Stellvertretung und die kapitalistische Wirtschaftsweise kommen dafür ganz offensichtlich nicht in Frage. Doch auch alle staatskapitalistischen und zentralstaatlichen Planwirtschaftsmodelle haben sich als untauglich erwiesen. Seit dem ersten proletarischen Revolutionsversuch durch die Pariser Kommune 1871, haben aufbegehrende Lohnabhängige unzählige Male auf Konzepte und Praktiken der Arbeiterkontrolle, der Räte sowie der Selbstverwaltung zurückgegriffen. In den zurückliegenden 140 Jahren wurden daher genügend Erfahrungen gesammelt, die den Stoff für eine kritische Diskussion liefern. Diese rätedemokratischen Basisinitiativen haben sich unter drei grundlegend verschiedenen gesellschaftlichen Bedingungen ereignet: Unter privatkapitalistischen Verhältnissen, während einer Revolution und im staatskapitalistischen Realsozialismus. Daher fielen die realen Erfahrungen mit der Arbeiterkontrolle bzw. den Räten und der Selbstverwaltung auch ziemlich unterschiedlich aus. Wenn ich im Folgenden vor allem auf die Probleme, Unzulänglichkeiten und Niederlagen dieser Versuche eingehe, dann im Bewusstsein, dass eine egalitäre, emanzipierte Gesellschaft nur durch eine rätedemokratische und auf Selbstverwaltung sowie Gemeineigentum beruhende Art und Weise vorstellbar ist.

Arbeiterkontrolle im Kapitalismus

Bei nichtkapitalistischen Wirschaftsweisen war und ist die Kontrolle der Arbeitenden über den Arbeitsprozess und das Produkt der Arbeit meist gegeben. Erst die kapitalistische Produktionsweise hat hier für Trennungen und somit für neue, entfremdete Verhältnisse gesorgt. Die Forderung nach Arbeiterkontrolle kann als Bedingung für eine Gesellschaft ohne Staat gemeint sein, das heißt, sie kann im Bewusstsein zur Überwindung des Kapitalismus gefordert und praktiziert werden. Doch die Kontrolle über den Betrieb kann auch innerhalb der kapitalistischen Ordnung bzw. Logik erfolgen, ohne einen transformatorischen Anspruch zu verfolgen. Der Kampf und das Streben der Lohnabhängigen um die Kontrolle und Macht am Arbeitsplatz bedeutet nicht automatisch, die Bosse oder den Staat und die Regierung grundsätzlich in Frage zu stellen. Dies ist z.B. oft der Fall, wenn Betriebe besetzt werden, um deren Schließung zu verhindern. Selbstverwaltete oder Kollektivbetriebe innerhalb des Kapitalismus sind meist klein und auf bestimmte Bereiche beschränkt. Sie hantieren noch mit einigen kapitalistischen Praktiken, die sich immer dann verstärken, wenn der Betrieb wächst. Aber auch im "Normalbetrieb" sind genossenschaftliche, kooperative und Kollektivbetriebe immer den kaptitalistischen Marktmechanismen - Preis, Ware, Lohn, Konkurrenz - unterworfen.

Die ersten militanten Fabrikbesetzungen des Weltproletariats haben im September 1920 in Italien gleich das Grundproblem einer jeden Arbeiterselbstverwaltung innerhalb des Kapitalismus aufgezeigt. Obwohl die kommunistischen, sozialistischen und syndikalistischen MetallarbeiterInnen in den Mailänder Fabriken an einem Strang zogen, und die besetzten Betriebe durch Schützen- und Laufgräben sowie mit Maschinengewehren bewaffnet verteidigten, lief diese Selbstverwaltungsinitiative nach vier Wochen ins Leere.[1] Der kurzzeitige Erfolg der revoltierenden BesetzerInnen blieb begrenzt, da sie ihren Einfluss nicht über die Betriebsgrenzen hinaus ausdehnen konnten. Dies bedeutet, dass ein System isolierter Arbeiterselbstverwaltung allein nicht genügt, sondern darüber hinaus Faktoren bestehen müssen, die die Kollektivwirtschaft politisch und sozial ausweiten sowie notfalls auch bewaffnet beschützen. Die Erfahrungen der Fabrikkomitees in Russland und der Ukraine 1917 oder der Fabrikräte in Italien 1919/20[2] haben gezeigt, dass diese innerhalb des Kapitalismus faktisch zur Klassenzusammenarbeit mit den Unternehmen führt. Da die Arbeiterkontrolle eine Struktur der Doppelherrschaft in den Betrieben ist, bleibt den Komitees, Ausschüssen und Räten gar nichts anderes übrig. Eine andere Problematik für Betriebe, die von den ArbeiterInnen innerhalb kapitalistischer Verhältnisse übernommen werden, zeigte sich in Argentinien 2001. In der damaligen Wirtschafts- und Staatskrise übernahmen sie Betriebe, denen es schlecht ging oder die Konkurs angemeldet hatten. Damit waren die argentinischen Lohnabhängigen entweder mit hinterlassenen Schulden konfrontiert oder mussten an die ehemaligen kapitalistischen EigentümerInnen Ablöse zahlen. Die Startvoraussetzungen waren also denkbar schlecht. Es herrschte für die zahlreichen übernommenen Betriebe ein ständiger Kapitalmangel und sie mussten die Rechtsform einer Kooperative wählen. Dies bedeutete wiederum Lohnarbeit, veraltete Maschinen und unzureichende Auslastung. Für Kollektivbetriebe im Kapitalismus ist es daher typisch, dass sie den Produktionsprozess unverändert lassen und Veränderungen nur bei der Aufteilung der Tätigkeiten stattfinden. Kooperativen sind der kapitalistischen Logik unterworfen, müssen Gewinne erwirtschaften und für den anonymen Markt produzieren. Ganz allgemein gilt, dass, wenn die Teilhabe und Mitbestimmung nur über die Eigentumsrechte am Betrieb definiert werden, die ArbeiterInnen automatisch kapitalistische Funktionen ausüben.

Arbeiterräte während einer Revolution

Räte haben als direktdemokratische Organe wesentliche Vorteile gegenüber den herkömmlichen Arbeiterorganisationen. Gerade in unruhigen Zeiten können sie der Dynamik sozialer Prozesse in den Betrieben und auf den Straßen viel effektiver Ausdruck verleihen. Durch das den Räten (Komitees, Ausschüsse, usw.) innewohnende Prinzip ständiger Abwahlmöglichkeit, können die basisdemokratischen Organe sofort auf sich verändernde Stimmungen, Ansichten und Forderungen reagieren. Parteien und Gewerkschaften sind dagegen durch einen bürokratischen Apparat mit festen BerufsfunktionärInnen strukturell verkrustet und somit meist unbeweglicher als eine auf einem versammlungsdemokratischen Delegiertensystem basierende Rätebewegung. In umgekehrter Richtung unterstützen die Rätestrukturen die Eigeninitiative und die ständige Aktivität der Menschen. Daher verwundert es kaum, dass in so gut wie allen bisherigen proletarischen Erhebungen Räte entstanden.In den Milizeinheiten der Pariser Kommune 1871 wurden die Vorgesetzten und Delegierten gewählt und konnten jederzeit von der Basis wieder abberufen werden. Delegierte aus den Milizen bildeten ein zentrales Komitee, das als erster Arbeiterrat bezeichnet werden kann. Auch in der russisch-ukrainischen Februarrevolution 1917 entstanden auf breiter Basis Fabrikkomitees, die sich jedoch zunächst nur auf die Kontrolle der (alten) Betriebsleitungen, von Einstellungen und Entlassungen sowie über die Löhne und Arbeitszeiten beschränkten. Sie übernahmen noch keine Verantwortung für die technische und organisatorische Leitung der Betriebe oder für die wirtschaftliche Ausrichtung der Produktion. Die zaristische Monarchie war zwar gestürzt, jedoch durch eine bürgerlich-demokratische Regierung ersetzt. Erst der Oktoberaufstand 1917 änderte die Machtverhältnisse in Richtung einer Arbeiterdemokratie. Nun gingen die gewählten Fabrikkomitees von der Kontrolle zur Leitung der Betriebe über. Doch ebenso wie unter privatkapitalistischen Verhältnissen müssen die Werktätigen auch in einer Revolution die politischen Machtverhältnisse im Auge behalten. Die neue Sowjetmacht in Russland und der Ukraine setzte nämlich von oben Verwaltungsdirektoren in den Betrieben ein, die von den Fabrikkomitees zwar beaufsichtigt werden sollten, aber dennoch das letzte Wort hatten.

Arbeiterselbstverwaltung im Realsozialismus

Das jugoslawische Modell der 1950 von oben gesetzlich eingeführten Arbeiterselbstverwaltung führte zur Entstehung einer sozialistischen Marktwirtschaft. Diese beruhte auf der Grundlage des Wertgesetzes und des kollektiven Eigentums. Die selbstverwalteten Betriebe sollten eine sozialistische Warenproduktion für den Tausch über Märkte bereitstellen. Es entstand ein Widerspruch zwischen den von gewählten Arbeiterräten mitverwalteten Betrieben und dem Rest der jugoslawischen Gesellschaft. Die Lohnabhängigen wurden zu TeilhaberInnen, die versuchten ihren Gewinn zu maximieren. Diese Belegschaften kämpften für Marktreformen und eröffneten Konfrontationen mit den politischen sozialistischen Strukturen in Jugoslawien. In dieser Logik erschienen Bündnisse der ArbeiterInnen mit dem Management und den TechnikerInnen ihrer Betriebe sinnvoller als mit Instanzen aus der offiziellen Politik bzw. dem sozialistischen Staat. Gleichzeitig gerieten die Arbeiterräte der selbstverwalteten Betriebe immer stärker unter Druck, Anreize für mehr Profitabilität zu schaffen, etwa durch Rationalisierung, professionelles Management oder über Lohnanreize. Damit zerstörten die (sozialistischen) Marktanforderungen den egalitären Anspruch der Anfangsjahre der südslawischen Arbeiterselbstverwaltung. Je mehr den ArbeiterInnen klar wurde, dass die Arbeiterräte und die Selbstverwaltung nicht zur Emanzipation von der Lohnarbeit führen und die Entfremdung am Arbeitsplatz fortlebte, nahmen sie ein funktionales Verhältnis zur Arbeiterselbstverwaltung ein und misstrauten den rein formalen Rechten für Arbeitende. Die Arbeiterräte in Jugoslawien verwalteten die Betriebe und kamen so nicht dazu, sich für die allgemeinen politischen Interessen der ArbeiterInnen einzusetzen. Ihre Hauptaufgabe blieb das Management von Betrieben, anstatt als Ausgangspunkt für die direkte Durchsetzung der proletarischen Belange in der Gesellschaft zu fungieren. Die Autonomie der Betriebe, die oft zu Trennungen von den in der Gesellschaft bestimmenden politischen und staatlichen Strukturen führte, gebar noch ein weiteres Problem. Es kam zu einer ungleichen ökonomischen Entwicklung der jugoslawischen Regionen, unglücklicherweise auch noch entlang ethnischer Grenzen.[3] Insgesamt stellte die südslawische Wirtschaft einen Kompromiss bzw. eine Zwischenlösung zwischen Plan- und Marktwirtschaft dar. In den 1960er Jahren zog sich der Staat zunehmend aus der Wirtschaft zurück und die autonomen Firmen setzten auf den Markt und ausländische Partner.

Der in Europa bisher letzte Versuch, auf breiter gesellschaftlicher Ebene eine Arbeiterselbstverwaltung durchzusetzen, bildeten die Ereignisse 1980/81 in der Volksrepublik Polen. Die dabei in den Betrieben gewählten Arbeiterräte sollten nicht mehr nur mitbestimmen, sondern die staatlich eingesetzten Betriebsleitungen ersetzen. Regionale, überbetriebliche Koordinationen verschiedener Komitees der Arbeiterselbstverwaltung sollten sich zu landesweiten Koordinationen zusammenschließen, um die Steuerung und Planung der Entwicklung der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft in die Hand zu nehmen. Der erste nationale Kongress der Massengewerkschaft Solidarnosc, in der über die Hälfte aller Lohnabhängigen organisiert war, verabschiedete im Herbst 1981 eine Resolution, in der sie den Umbau der polnischen Gesellschaft in Richtung einer echten Arbeiterselbstverwaltung forderte. Eine demokratische und selbstverwaltete Reform in allen sozialen Bereichen sollten eine arbeiterdemokratische Gesellschaft schaffen, die Plan, Selbstverwaltung und Markt miteinander verbindet. Die Arbeiterklasse radikalisierte sich mehr und mehr und die Kräfteverhältnisse entwickelten sich beständig in Richtung der Arbeitermacht und einer sozialen Demokratie in den polnischen Betrieben. Die ArbeiterInnen hatten begonnen, einen eindeutig revolutionären Weg einzuschlagen. Es wäre nur eine Frage der Zeit gewesen, bis die Basisbewegung in den Betrieben die Machtfrage gestellt hätte. Die realsozialistische Bürokratie entschloss sich in dieser ausgewachsenen Staatskrise, die militärische "Lösung" zu suchen. Im Dezember 1981 wurde das Kriegsrecht ausgerufen und eine Militärdiktatur installiert. 10.000 AktivistInnen von Solidarnosc fanden sich in Internierungslagern wieder, alle von ArbeiterInnen besetzten Betriebe wurden von Panzern umstellt. Auch in diesem Fall zeigte sich die Tatsache, dass, egal wie stark die Arbeitermacht in den Betrieben verankert ist, die Rätebewegung die gesellschaftliche Machtfrage nicht vernachlässigen darf.

Konfliktlinien und offene Fragen

Aus den bisher angehäuften Erfahrungen mit der Arbeiterkontrolle, den Räten und der Selbstverwaltung ergibt sich erheblicher Diskussionsbedarf. Dabei muss genau zwischen vollständiger Selbstverwaltung mit uneingeschränkter Arbeiterkontrolle und einer Praxis der Mitverwaltung oder der Teilhabe im Rahmen staatlicher Institutionen differenziert werden. In Zeiten großer Veränderungen und gesellschaftlicher Umbrüche regen sich Belegschaften in den Betrieben und erlangen nicht selten Handlungsmacht. Doch dadurch überwiegen praktische Momente und unmittelbare Handlungsweisen vor Ort, was häufig den Blick der Basisinitiativen trübt, um zu erkennen, dass noch andere Ziele, beispielsweise machtpolitischer Art, im Spiel sind. Auch von Vollversammlungen gewählte Räte und Komitees garantieren nicht automatisch das Verschwinden von hierarchischen Strukturen und seien sie nur informeller Art. Die algerische Erfahrung mit der Selbstverwaltung 1962-1965 zeigt zudem, dass eine gesetzliche Absicherung bzw. Regulierung eher zur Aushöhlung der autonomen Strukturen in den Betrieben führt als zu ihrer Stärkung.

Selbst in Fällen (vorübergehend) erfolgreicher Revolutionen tauchten in größerem Umfang Probleme in den selbstverwalteten Betrieben auf. Eine der Konfliktlinien betraf das Spannungsverhältnis von Basismacht und Gewerkschaften. In Spanien 1936/37 waren die Fabrikkomitees der CNT und UGT zwar demokratisch gewählt, aber ihre Interessen prallten auf diejenigen Teile der Belegschaften, die den Kampf gegen die Lohnarbeit fortsetzten. Das Verhältnis von abseits stehenden Beschäftigten, den Betriebskomitees und den landesweiten Gewerkschaften scheint sehr konfliktreich zu sein. Die Komitees sind basisdemokratische Organe der gesamten Belegschaft, die von Vollversammlungen eingesetzt, kontrolliert und gegebenenfalls auch wieder abgesetzt werden. Die Gewerkschaften sind hingegen die Interessensvertretungen der organisierten Teile der Belegschaften und zwar aller selbstverwalteten Betriebe. Betriebskomitees sind Organe einer einzelnen Arbeitsstätte und somit Ausdruck eines Arbeitsplatzes. Gewerkschaften hingegen sind Interessensgemeinschaften der gesamten Arbeiterklasse und somit nicht arbeitsplatzbasiert. Auch im autonomen Kampfzyklus der ArbeiterInnen 1967-1980 in Italien ergaben sich an ähnlichen Fragen größere Verwerfungen innerhalb der radikalen Linken. Diese spitzen sich zwischen dem Konzept der autonomen Arbeiterversammlungen in den Betrieben und den gewählten Fabrikräten zu. Operaistische und autonome Betriebsmilitante lehnten das Delegiertensystem der Fabrikräte ab und trugen damit dazu bei, dass die Gewerkschaften nach und nach ihren Einfluss in den Räten ausweiteten. Die Linksradikalen waren also an der Frage über die Beurteilung der Delegiertenräte gespalten und uneinig. Doch nicht nur innerhalb der selbstverwalteten Betriebe brechen Konflikte auf. Spanien 1936/37 hat gezeigt, dass das Überleben einer sozialen Revolution entscheidend davon abhängt, ob eine alternative Struktur zur staatlichen Macht aufgebaut wird. Es braucht ein verbindliches Netzwerk aus Komitees, Kollektiven und Kommunen sowie eine landesweite, verlässliche Koordination des politisch-wirtschaftlichen Lebens. Ohne Zweifel muss den revolutionären Komitees und den Kollektivbetrieben auch eine freiwillige Miliz zur Seite gestellt werden, um die Entstehung oder Restaurierung eines Staatsapparates verhindern zu können. Die spanische Erfahrung lehrt, dass die Revolution nicht nach einem ersten großen Paukenschlag gewonnen ist, sondern viele Probleme damit erst anfangen. Daraus ergibt sich, dass eine nur auf selbstverwaltete Betriebe bezogene Strategie zwangsläufig scheitern muss. Das Schicksal eines Systems der Arbeiterselbstverwaltung wird im politischen Bereich entschieden. Selbst wenn eine Welle von erfolgreichen Enteignungen und Inbesitznahmen von Betrieben durch die Lohnabhängigen eine funktionierende libertäre Ökonomie in Gang setzt, entscheiden über den Fortgang der Kollektivwirtschaft die politischen Machtverhältnisse in der Gesellschaft.

Die historischen Erfahrungen der letzten einhundert Jahre haben gezeigt, dass die verschiedenen Formen der Arbeiterselbstverwaltung auch an ihren eigenen Begrenzungen gescheitert sind. Obwohl sich die ArbeiterInnen dabei oft in wichtigen Wirtschaftsbereichen der Kontrolle über die Produktionsmittel bemächtigt haben, haben sie es regelmäßig versäumt, die Selbstverwaltungsstrukturen in die Gesellschaft hinein auszuweiten. Dies gilt sowohl in wirtschaftlicher wie politischer Hinsicht. Ökonomisch muss die Arbeiterkontrolle von den Lohnabhängigen beständig ausgedehnt werden und die einzelnen selbstverwalteten Betriebseinheiten in einem größerem Rahmen koordiniert bzw. aufeinander abgestimmt werden. Eine ökonomistische Bewegung, die gleichzeitig keine politische Macht von unten aufbaut, steht den gesellschaftlichen Gegenkräften bald hilflos gegenüber.

Vorläufige Schlussfolgerungen

Isolierte selbstverwaltete Betriebe können den ungleichen Kräfteverhältnissen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene nicht standhalten. Jenseits von Betriebsegoismus müssen Bemühungen in Richtung wechselseitiger Planungsprozesse und gesamtwirtschaftlicher Koordination erfolgen. Selbstverwaltungsinitiativen müssen sowohl auf Betriebsebene wie auf gesellschaftlicher Ebene zur Geltung kommen, denn die Atomisierung der Selbstverwaltung war bisher ein ernsthaftes Problem. Daher muss eine sinnvolle Regelung für den Interessensgegensatz zwischen einzelnen selbstverwalteten Betrieben und dem Allgemeinwohl, dem übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen gefunden werden. Es braucht also eine überregionale Koordination der selbstverwalteten Betriebe, Stadtteile und Kommunen. Und es wird eine landesweite und internationale Wirtschaftsplanung vonnöten sein. Doch auch diese politische und ökonomische Planung muss auf basisdemokratische Art und Weise, das heißt durch Räte von unten nach oben, vonstattengehen. Die bisher besprochenen Schwierigkeiten mit der Selbstverwaltung konzentrierten sich vor allem auf drei Faktoren:

a) Betriebsinterne Probleme;

b) Das politische Machtverhältnis zwischen Betrieb und Gesellschaft;

c) Überbetriebliche Ausweitung und überregionale Koordination.

Doch die soziale Emanzipation beinhaltet mehr als die Übernahme der Betriebe und die Ersetzung des Staates durch eine Rätedemokratie. Selbstverwaltung in der Ökonomie heißt Dezentralisierung und Autonomie in der Produktion sowie Entschleunigung der Wirtschaftsleistung, da die kapitalistischen Produktionsmethoden nicht einfach übernommen werden können. Es muss ein qualitativer Wandel stattfinden und die Trennung zwischen dem Politischen und dem Ökonomischen, das heißt zwischen Leben und Arbeit, aufgehoben werden. Dazu wird eine gesellschaftliche Kultur der Gleichheit vonnöten sein, die den bisherigen Geist der hierarchischen Autorität ersetzt. Das Rätewesen muss als klare Alternative zu den bisherigen ökonomischen und staatlichen Strukturen und Institutionen verstanden und praktiziert werden. Eine Art Mischform zwischen Räten und Parlamenten bzw. staatlichen Verwaltungen, sind der allmähliche oder sofortige Tod einer jeden Rätebewegung. Doch Befreiung hat auch eine soziale Dimension und die äußert sich unter anderem durch einen neuen, auf den Menschen bezogenen Inhalt in den gesellschaftlichen Beziehungen. Wie bereits angeklungen, spricht vieles dafür, dass zur Emanzipation die Trennung von Produktion und Konsum, von Leben und Arbeit aufgehoben werden muss. Die Geschichte der bisherigen Arbeiterräte wirft diesbezüglich jedoch mehr Fragen auf als sie Antworten darauf gibt. Alle Versuche der Arbeiterselbstverwaltung praktizierten zwar eine interne Demokratie und waren weitgehend antibürokratisch bzw. antihierarchisch, doch niemand richtete bisher die kapitalistischen Produktionsmethoden neu aus, um eine nichtkapitalistische, libertäre Ökonomie zu etablieren. Dies scheint einer der Knackpunkte einer auf Selbstverwaltung aufgebauten Kollektivwirtschaft zu sein.

Quellen und Literatur zum Weiterlesen:

Dario Azzellini/Immanuel Ness (Hrsg.): "Die endlich entdeckte politische Form". Fabrikräte und Selbstverwaltung von der Russischen Revolution bis heute. Neuer ISP Verlag, Köln 2012

Roman Danyluk: Befreiung und soziale Emanzipation. Rätebewegung, Arbeiterautonomie und Syndikalismus. Edition AV, Lich 2012

Oskar Anweiler: Die Rätebewegung in Russland 1905-1921. E.J. Brill, Leiden 1958


[1] Die zahlreichen Fabrikkomitees waren als spontane Initiative von unten und ohne das Zutun oder der Anleitung von sozialistischen Parteien in den Betrieben entstanden. Sie waren ihrem Selbstverständnis nach zunächst nur Organe der Mitbestimmung bzw. Arbeiterkontrolle und somit noch nicht Ausdruck des Selbstverwaltungswillen der Werktätigen.

[2] Das Neue an der von Turin ausgehenden Bewegung der Fabrikräte war zum einen der offen formulierte Anspruch der ArbeiterInnen, nicht mehr nur LohnempfängerInnen zu sein, sondern als ProduzentInnen aufzutreten, das heißt, die volle Kontrolle über die Produktion zu erlangen. Darüber hinaus vertraten die Fabrikräte die Auffassung, dass sich alle Arbeitenden an dieser Initiative beteiligen konnten, was sie unweigerlich in Konflikt mit den herkömmlichen Gewerkschaften brachte.

[3] In der multiethnischen Sozialistischen Föderation Jugoslawien existierte eine regionale Selbstverwaltung, die zunächst auch funktionierte. Doch die Begleichung der enormen Auslandsschulden führte in den 1980er Jahren u.a. zu einem Reallohnverlust von 40 Prozent und trieb Jugoslawien in den Ruin. Die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen den nördlichen Teilrepubliken (Slowenien und Kroatien) und den übrigen Bundesstaaten (Serbien, Bosnien, Montenegro, Makedonien) vertieften sich in der Folge und mündeten zuerst in einem innerjugoslawischen Wirtschaftskrieg und später in einem Bürgerkrieg.

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ISSN 1814-3164 
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