|
Jan
Bönkost:
Im Schatten des Aufbruchs Wir haben die pluralistische Inquisition bei den Berufsverboten am Werk gesehen, wir haben erlebt, dass unter diesem Druck viele widerrufen haben und dass die, die zum Widerruf nicht bereit waren, zuverlässig als erste dem Aufräumen im akademischen Mittelbau zum Opfer vielen. [...] Horst Holzer ist das schändlichste Beispiel. Alexander von Hoffmann[1] Schon in den Anfangsjahren der Bundesrepublik war es zu politisch motivierte Entlassungen im öffentlichen Dienst gekommen. Die von der Regierung Adenauer betriebene ideologische, ökonomische und militärische Integration der BRD in den westlichen Machtblock des heranbrechenden Kalten Krieges ging einher mit der Furcht, kommunistische Elemente könnten die neue freiheitlich-demokratische Grundordnung gezielt untergraben. Schon ein Jahr nach der Verabschiedung des Grundgesetzes legte der sogenannte Adenauer-Erlaß daher fest, dass die Mitgliedschaft in über einem Dutzend konkret benannter Organisationen, unter ihnen die KPD, die FDJ und der Verein der Verfolgten des Naziregimes (VVN), grundsätzlich eine Verletzung der Beamtenpflichten darstelle. Die antikommunistische ausgerichtete Politik der ersten Bundesregierung führte jedoch bereits kurz darauf zum gänzlichen Verbot der FDJ und 1956 auch der KPD. Bis zur legalen Neugründung der DKP im Jahr 1968 wurden daher unzählige Ermittlungsverfahren gegen angebliche Kommunist_innen geführt. Die SPD hingegen, die aus der Opposition heraus bisher für eine rasche Wiedervereinigung und außenpolitische Neutralität gestritten hatte, folgte auf Grund der anhaltenden und vom raschen Wirtschaftswachstum begünstigten konservativen Wahlerfolge schließlich den Konzepten des politischen Gegners. Im Godesberger Programm akzeptierten die Sozialdemokrat_innen 1959 die politische Westbindung, bekannten sich zur Marktwirtschaft und beschritten so ihren Wandel von der Arbeiter- zur Volkspartei. Dabei entfernten sie sich programmatisch zunehmend von ihrer linken Basis und schlossen 1961 mit dem SDS gar ihren gesamten parteinahen Hochschulverband und seine Sympathiesant_innen wie Wolfgang Abendroth aus. Das auf diese Weise heimatlos gewordene gesellschaftskritische Milieu verschaffte sich als Neue Linke in der außerparlamentarischen Opposition, mit den zahlreichen K-Gruppen, den antiautoritären Spontis und als Stadtguerilla jedoch schon bald wieder Gehör. Gleichzeitig gelang es 1969 auch der SPD mit Willy Brandt zum ersten Mal die Bundesregierung anzuführen. Zu ihrem zentralen außenpolitischen Anliegen wurde den direkten Konflikt mit der DDR und das militärische, immer wieder an den Rand eines Atomkrieges treibende Kräftemessen der NATO mit dem Warschauer Pakt in einer „Neuen Ostpolitik“ zu entspannen. Innenpolitisch wurde Brandt für diesen Kurswechsel stark unter Druck gesetzt. Denn aufgeschreckt vom eigenen Machtverlust, der Neugründung der DKP, dem von Rudi Dutschke angekündigten „Marsch durch die Institutionen“ und den ersten Aktionen der RAF, wähnte die konservative Opposition in Parlament und Öffentlichkeit die Unterwanderung von Gesellschaft und Staat erneut unmittelbar vor Augen. Um seine internationalen Annäherungsbemühungen, denen ein mögliches Verbot der neuen DKP entgegenstand, nicht zu gefährden, ließ sich Brandt Anfang 1972 mit den Bundesländern auf den Kompromiss ein, die überall vermuteten „Extremisten“ individuell, aber dennoch systematisch aus dem Staatsdienst herauszuhalten. Der Kanzler der angetreten war, mehr Demokratie zu wagen, legitimierte im „Radikalenerlass“ daher erneut die Auswahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach deren verfassungstreuer Gesinnung. Sichergestellt wurde diese ab sofort über eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu den Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen und Initiativen. Bis der Bund diese Hexenjagd 1976 einseitig wieder aufkündigte, Bayern jedoch als letztes Bundesland erst 1991 eine verdachtsabhängige Bedarfsanfrage einführte, wurden die politischen Aktivitäten von 3,5 Millionen Menschen überprüft; Rund 1250 Personen wurde in oftmals langjährigen juristischen Verfahren die Einstellung in den Staatsdienst verweigert, über 250 Beamte auf ähnlich zermürbende Weise entlassen.[2] Sie sind die vergessenen Opfer Willy Brandts[3], der es, wie John Philipp Thurn in einer Retrospektive schildert, geschafft hat, dass nach „Kindergarten“ und „Blitzkrieg“ auch der Begriff „Berufsverbot“ Eingang in andere Sprache erhielt.[4] Am wenigsten vergessen sind bis heute die zahlreichen Berufsverbotsfälle im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb. Denn der Fachkräftebedarf, der bis 1973 kontinuierlich wachsenden westdeutschen Wirtschaft, auf der einen und die hochschulpolitischen Forderungen der Studierendenbewegung auf der anderen Seite waren zwischen 1965 und 1975 der Anlass für den bis dato größten Aus- und Umbau der deutschen Hochschullandschaft. Die gesellschaftspolitische Aufbruchsstimmung schuf dabei Raum für zahlreiche Experimente, die weit über das hinausgingen, was auch die sozialliberalen Bundes- oder Landesregierungen jener Zeit aushalten wollten oder konnten. Zum konfliktträchtigsten Fall dieser Phase avancierte die Universität Bremen. Seit der Wissenschaftsrat 1960 einen massiven Ausbau des deutschen Hochschulwesens empfohlen hatte, wurde in der Hansestadt die Gründung einer Universität vorbereitet. Zehn politisch kontroverse Jahre später war daraus das "Bremer Modell" einer neuen Hochschule erwachsen, deren Lehr- und Forschungsaktivität sich jenseits des als überkommen kritisierten akademischen Rahmens projektartig an den drängenden Problemstellungen einer demokratischen und sozialen Gesellschaft orientieren sollte. Zum Ausgangspunkt dafür war bestimmt worden, dass die neue Uni auch ihre eigenen Konflikte offen und demokratisch, in gleicher Augenhöhe aller Beteiligten, austragen sollte. Noch vor der Aufnahme des Lehrbetriebs fiel deshalb die bürgerliche Öffentlichkeit und Politik über die neue Hochschule her und verpasste ihr den Ruf der "roten Kaderschmiede". "Diese heftige konservative Opposition gegen die Bremer Universität war zu erwarten", erwiderte ihr Gründungsrektor anlässlich des ersten Semesterbeginns im Oktober 1971. "Eine [..] Universität als Ort kritischer Wissenschaft [..] gerät unausweichlich in Konflikt mit gesellschaftspolitischen Kräften. Warum? Ganz einfach deshalb, weil gewichtige gesellschaftliche Interessen fürchten, durch solche Kritik beeinträchtigt zu werden."[5] In der Hast des, wegen der „Ausbildungskrise“ um zwei Jahre vorverlegten Studienbeginns, waren die ersten Professor_innen nicht vor April berufen worden. Unter ihnen auch der junge Münchner Soziologe Horst Holzer. Dieser hatte bisher erfolgreich den Pfad zu einer akademischen Laufbahn beschritten. Sein Studium der Soziologie, Volkswirtschaftslehre, Psychologie, politischen Wissenschaften und des öffentlichen Rechts in Wilhelmshaven und München hatte er schließlich 1963 am Frankfurter Institut für Sozialforschung beendet.[6] Der Einfluss Adornos war es hier, der ihm Anstöße zu einem kritischen und engagierten Wissenschaftsverständnis gab.[7] Nach einem kurzen Intermezzo in der Markt- und Meinungsforschung war er seit 1964 wissenschaftlicher Mitarbeiter des in der hiesigen Soziologie vor allem für seine Arbeit zur deutschen Sozialstruktur angesehenen Karl-Martin Bolte an der LMU München. Dort hatte Holzer 1966 mit einer Zeitschriftenstudie promoviert[8] und mit Hilfe eines zweijährigen DFG-Stipendiums 1970 zum Thema "Massenkommunikation und Demokratie" habilitiert. Anschließend und parallel zu seiner Bewerbung in Bremen wurde er im April 1971 am Münchener Institut für Soziologie zum wissenschaftlichen Rat und Professor, formal zunächst als Beamter auf Probe, ernannt. Die kritische Theorie der Frankfurter Schule war ihm mittlerweile in seiner thematischen Nähe zur Medien- und Kommunikationswissenschaft und mit seinen Erfahrungen aus der Studentenrevolte zunehmend suspekt geworden.[9] Seine als "Gescheiterte Aufklärung?" erschienene Habilitationsschrift[10], offenbarte eine Hinwendung zur politischen Ökonomie. Die Bremer Berufungskommission "Kommunikation und Ästhetik" sprach sich auf Grund der "herausragenden wissenschaftlichen Qualifikation", "didaktischen Kompetenz" und „hervorragenden Eignung“ für das „Bremer Modell“ und sein konstitutives Projektstudium einstimmig dafür aus, Holzer "als Hochschullehrer auf Lebenszeit (H4) für den Bereich Kommunikationswissenschaft zu berufen."[11] Der zu diesem Zeitpunkt 35-jährige habe sich in zahlreichen Publikationen "als ein Wissenschaftler ausgewiesen, der die Prozesse und Implikationen der durch die Massenmedien vermittelten öffentlichen Meinungsbildung kritisch zu analysieren und in den gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen weiß. Dabei ist besonders seine Fähigkeit hervorzuheben, die Analysen mit Hilfe der Kategorien einer kritischen Soziologie und zugleich auf der Basis umfangreicher volkswirtschaftlicher Kenntnisse vorzunehmen."[12] In unterschiedlichen Facetten fassen der Gründungsrektor Thomas von der Vring[13], das Bremer Komitee gegen Berufsverbote[14] und die Horst Holzer nahestehende Zeitschrift kürbiskern[15] das weitere Einstellungsprozedere zusammen: Ende April informierte ihn der Bremer Wissenschaftssenator Moritz Thape über seine Berufung durch den von der sozialliberalen Koalition gestellten politischen Senat der Freien Hansestadt Bremen. Die SPD, wegen ihrer Wissenschaftspolitik ohnehin zahlreichen Angriffen ausgesetzt, verteidigte ihre Entscheidung zu diesem Zeitpunkt auch gegen die parlamentarischen Zweifel der CDU an Holzers wissenschaftlicher Qualifikation. Denn je stärker die personellen Konturen der Bremer Uni sichtbar wurden, desto schärfer wurde auch die auf Landes- wie auf Bundesebene um ihre Eckpfeiler ausgetragenen politischen Kontroversen. Doch noch vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn zerbrach am 1. Juni, keine fünf Monate vor den Bürgerschaftswahlen, die Bremer Regierungskoalition. Die um ihre eigene Profilierung bemühte FDP weigerte sich, die von der SPD betriebene Berufungspolitik für die neue Reformuniversität, die viele junge und kritische Wissenschaftler_innen nach Bremen zog, noch länger mittragen. Weil die beamtenrechtliche Ernennung Holzers in den daraufhin einsetzenden landespolitischen Wirrungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vollzogen war, erhielt er von der Universität Anfang Juli einen Honorarvertrag, um seine Arbeit zum Wintersemester dennoch vorbereiten zu können. Schon kurz darauf teilte ihm Gründungsrektor Thomas von der Vring allerdings mit, dass seine Ernennung am 14. Juli von der nur noch aus den SPD-Senatoren bestehenden Landesregierung beschlossen werden sollte. "Ich bin autorisiert, Ihnen zu versichern, dass in dieser Sitzung über ihre Einstellung positiv entschieden wird."[16] Doch an diesem Tag beschloss der Senat statt dessen, die Ernennung Holzers zurückzustellen und ein Gutachten über sein politisches Verhalten bei seinem bisherigen Arbeitgeber, dem bayerischen Kultusminister Hans Maier anzufordern, der als Politikwissenschaftler schon seine Habilitation begutachtet hatte. Denn die beamtenrechtliche Überprüfung seiner Person hatte ergeben, dass er nicht nur Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Bundes demokratischer Wissenschaftler war, sondern auch in der Deutschen Kommunistischen Partei. Nach der Drohung der universitären Berufungskommission, ihre weitere Arbeit einzustellen, und einem kurze Zeit später angeblich positiv eingetroffenen Gutachten empfahl Thapes Senatsdirektor, Holzer könne nun beruhigt seinen Umzug nach Bremen in die Wege leiten. Doch allem positiv entfaltetem Schein zum Trotz, lehnte der nach dem Koalitionsbruch verbliebene Bremer SPD-Senat kaum eine Woche später am 27. Juli 1971 die Ernennung Holzers, der mittlerweile seine Münchner Wohnung gekündigt hatte und nach Bremen gezogen war[17], ab. Zwei Tage darauf waren die Gründe der Presse zu entnehmen. Bildungssenator Thape teilte mit, "der Senat sei nicht bereit, Mitglieder von rechts- oder linksradikalen Gruppierungen als Beamte nach Bremen zu holen 'Da ist die Grenze, die wir nicht überschreiten. Das gilt für NPD wie für DKP', sagte Thape und unterstrich, die Landesregierung habe dabei bedacht, daß die DKP nicht verboten ist."[18] Bereits ein halbes Jahr bevor Willy Brandt am 28. Januar 1972 zur politischen Absicherung seiner Ostpolitik den von der konservativen Opposition und den Bundesländern geforderten Radikalenerlaß unterzeichnete, der die Unterwanderung des öffentlichen Dienstes durch kommunistische Kräfte verhindert sollte, vollstreckte das kleinste Bundesland damit sein erstes Berufsverbot. Die politisch begründete Ablehnung des nur Monate zuvor in München zum Professor ernannten Horst Holzers gibt so den faden Beigeschmack der Bremer Universitätsgründung. Sie ist die zynische Note im ansonsten verständlichen Lobgesang des ersten Rektors auf den damals kurzzeitigen Mut der Bremer SPD: "Wir würden nicht auf die Idee kommen, heute etwa in Bayern eine solche Universität aufbauen zu können."[19] Dennoch musste die Universität nach der Ablehnung Holzers erleben, wie die Unruhe unter den zwar berufenen, aber noch nicht verbeamteten Hochschullehrer_innen stieg und ihre Bereitschaft, den nahenden Lehrbetrieb vorzubereiten merklich sank. Die versagte Hochschullehrerstelle brachte Horst Holzer anhaltende und bundesweite Aufmerksamkeit. Der Verband deutscher Studentenschaften, die Bundesassistentenkonferenz, die GEW, die Deutsche Journalistenunion, verschiedene Universitätsinstitute und Professor_innen protestierten. Als einer von ihnen schrieb Kurt Sontheimer, Münchner Politikwissenschaftler und SPD-Mitglied, dem Bremer Bürgermeister Hans Koschnick: "Was immer die Beweggründe für diese Entscheidung gewesen sein mögen, sie ist in dieser Form sicherlich nicht vertretbar und sollte darum schleunigst revidiert werden. Es steht der Hansestadt Bremen sicherlich nicht gut an, demnächst durch ein Gericht erinnert zu werden, dass Ihre Regierung sich verfassungswidrig verhält."[20] Eindringlich hatte zuvor bereits der Tübinger klassische Philologe Walter Jens, der auch dem Bremer Gründungssenat angehörte und als Gastprofessor an der neuen Uni lehren sollte, am Beispiel Holzers Anstoß an der Bremer Berufungspraxis genommen: Ich fände es richtig, nützlich und gut, wenn jeder Kandidat [..] genau auf seine wissenschaftliche Qualifikation hin untersucht wird - aber eben darauf und nicht, ob er vielleicht, irgendwann, es wird berichtet, man kann ja nie wissen, verdächtig ist das schon, früher machte man so etwas nicht - das und das geäußert hat. [..] auch ich hätte hier und dort anders loziert, zum Beispiel unbedingt die beiden führenden Kommunikationswissenschaftler Holzer und Knilli [..] berufen: Ein Fachbereich "Kommunikation und Ästhetik" sollte sich die Chance, mit Hilfe der beiden "Asse" einen einzigartigen Schwerpunkt in Bremen zu bilden, nicht entgehen lassen. Aber, das sind Erwägungen akademischer Art; und nur auf solche, im genauesten Wortsinn, kommt es ja an. Würden an ihre Stelle, wie sich aus einigen Pressesentenzen herauslesen lassen könnte, Dossiers des Verfassungsschutzes treten: dann doch lieber gar keine Universität in Bremen.[21] Horst Holzer klagte vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Währenddessen blieb er in München tätig, da der Bremer Senat ebenfalls die Bitte seiner schon ernannten Kollegen abgelehnt hatte, ihn bis zur juristischen Klärung auf Honorarbasis zu beschäftigen.[22] Ein Jahr später zur mündlichen Verhandlung am 8. November 1972 demonstrierten 4.000 Menschen vor dem Gerichtsgebäude.[23] Dennoch bestätigte das Verwaltungsgericht die Nichteinstellung aus politischen Gründen. Das Urteil veröffentlichte die Pressestelle der Uni Bremen wegen der großen Nachfrage in einer Auflage von 600 Exemplaren. Darin war begründet, es "darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Diese Voraussetzung erfüllt der Kläger nicht. […] Indem das Beamtengesetz sich nicht darauf beschränkt, die Verletzung dieser besonderen Verpflichtung des Beamten disziplinarrechtlich zu ahnden [..], vielmehr [..] Bewerber vom Beamtenstatus fernzuhalten sucht, die ihre Verpflichtung [..] nicht werden erfüllen können oder bei denen die künftige Erfüllung dieser Verpflichtung zweifelhaft ist, kommt das besondere Interesse des Staates zum Ausdruck, es möglichst überhaupt nicht zu entsprechenden disziplinarrechtlichen Verstößen [..] kommen zu lassen."[24] Politisch konsequent bestätigte das Gericht damit die affirmativen Grenzen auch des Bremer Wissenschaftsbetriebes und die daran anknüpfende, nach rechtstaatlichen Prinzipien nicht zu vertretende präventive Gesinnungsstrafe. Den im Urteil benutzten Widerspruch zwischen einer freiheitlich-demokratischen und marxistisch-leninistischen Gesellschaftspraxis, auf die Holzer qua seiner DKP-Mitgliedschaft reduziert war, nahmen die Richter_innen zum Anlass, eine nicht überschreitbare Trennlinie zwischen kritischer Wissenschaft und Politik zu markieren. "Wissenschaft und Lehre [..] kann zwar, auch wenn sie zu einer Prognose künftiger Entwicklungen führen, als solche nicht gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen. Praktisch-politische Ziele eines Wissenschaftlers können aber nicht deshalb eine beamtenrechtliche Sonderbehandlung erfahren, weil sie auf dem Boden einer bestimmten wissenschaftlichen Grundhaltung erwachsen [..] sind."[25] Für Holzer wurde dieser Umgang in Bremen zum biographischen Einschnitt. Denn das so um wissenschaftspolitischen Fortschritt bemühte Bundesland hatte ihn mit seinem Verhalten akademisch nachhaltig diskreditiert. Alle seine weiteren Versuche im Wissenschaftsbetrieb Fuß zu fassen schlugen fehl. 1972 wurde sein Ruf an die ebenfalls neu gegründete Universität in Oldenburg vom niedersächsischen Kultusminister verhindert, 1973 sein erster Listenplatz an die Pädagogische Hochschule Berlin nicht vom akademischen Senat akzeptiert und in Marburg scheiterte er im gleichen Jahr erneut am Widerstand des Kultusministeriums. Gegen diese insgesamt vierte Bestätigung seines Berufsverbotes ergriffen unter anderem auch Max Frisch, Martin Walser und Rainer Werner Fassbinder das Wort.[26] Holzers Ablehnungen wurden sämtlich jedoch nicht bloß gleichlautend mit seiner DKP-Mitgliedschaft begründet. Andreas Scheu und Thomas Wiedemann kommen in ihrer Bewertung der außeruniversitären Einflüsse auf Holzers akademischen Berufsweg zu dem Schluss, dass durch den Umgang mit seiner Parteizugehörigkeit in Bremen ein „später kaum noch zu revidierendes Urteil gefällt [wurde], auf das sich alle folgenden Entscheidungen gegen Holzer stützten.“[27] Zu den Folgen dieser konsequenten politischen Aburteilung zählen Scheu und Wiedemann auch, dass Holzers nun m Stigma seiner Außenseiterrolle in seinem wissenschaftlichen Wahlgebiet, der Medien- und Kommunikationsforschung, überschattete wurde. Im Zuge der gesellschaftlichen Aufbruchsstimmung um 1970 hatte Holzer zu den junge Wissenschaftlern gehört, die mit ihrem Versuch einer theoretischen Erweiterung auch zum Sturm auf die deutsche Kommunikationswissenschaft bliesen. Für die Form ihres Scheiterns ist der Umgang mit seiner Person beispielhaft, und auch in einem weiteren Kontext exemplarisch für den gesellschaftlichen Umgang mit allzu kritischen Intellektuellen. „Holzer galt als Demokratiegegner und personifizierte die Gefahr einer linken Unterwanderung des universitären Betriebs.“[28] In einer Auflistung von Scheu und Wiedemann[29] wurden seine Arbeiten von Fachkollegen als introvertiert und subjektiv, formal und methodisch schwach oder gleich als „Prostitution empirischer Daten“ diskreditiert. „Der Habitus als gesellschaftskritischer Soziologe entsprach nicht den Anforderungen eines Faches, das sich verstärkt als empirische Sozialwissenschaft definiert und eindeutig von normativen wissenschaftlichen Perspektiven distanziert hat. Außerdem waren die etablierten Fachvertreter der Kommunikationswissenschaft eher konservativ.“[30] Dass dieser aus fachlicher Sicht zwar häufig radikale Positionen vertrat, aber zu Unrecht als Ideologe diffamiert wurde, äußert über die Distanz von drei Jahrzehnten auch Wolfgang Langenbucher.[31] Die von ihm retrospektiv reklamierte „gnadenlose Verfolgung“[32] Holzers nahm dennoch ihren weiteren Lauf. Denn als 1974 in München seine Verbeamtung auf Lebenszeit bevorstand, distanzierte sich der bayerische Kultusminister Hans Maier von ihm. Mit Verweis auf das Bremer Urteil und seine wissenschaftlichen Arbeiten, die Maier selbst als Habilitationsgutachter wenige Jahre zuvor noch positiv bewertet hatte, entließ er Horst Holzer aus dem Staatsdienst.[33] Dieser beschritt abermals den Weg vor das Verwaltungsgericht. Daraufhin ließ das Kultusministerium, angeblich zur Vorbereitung des bevorstehenden Rechtstreits, alle Bücher Holzers inklusive ihrer Katalogkarten aus der Münchner Universitätsbibliothek entfernen.[34] Mit dem überraschend gewährten einstweiligen Rechtsschutz und „allerlei politisch-atmosphärischer Druck“ gelang es den Prozess sechs Jahre lang zu verschleppen.[35] Als sich jedoch Ende 1980 ein Urteil erneut zu Ungunsten Holzers und „den derzeit noch bewahrten Standard der Wissenschaftsfreiheit“ ankündigte,[36] schien ganz unverhofft Hilfe von der Uni Bremen zu erwachsen. Die Forderung nach seiner Einstellung war dort weiterhin aktuell und bisweilen auf Veranstaltungen auch mit seiner Anwesenheit untermauert.[37] 1979 hatte er zudem bereits einen Lehrauftrag an der politisch mittlerweile angezählten Reformuniversität wahrgenommen. Im Münchner Verfahren ging es mittlerweile um die Rückforderung Holzers Beamtenbezüge seit Ausstellung des Entlassungsbescheides vor sechs Jahren, also um nicht weniger als seinen persönlichen finanziellen Ruin.[38] „Wir brauchen jetzt einen Stopper vor dem Abgrund“,[39] schrieb Holzers Anwalt Anfang Dezember 1980 nach Bremen. Seit eineinhalb Jahren wurde dort schon versucht, unter den gewandelten politischen Gegebenheiten doch noch die Voraussetzungen für eine Einstellung Holzers an der Uni zu schaffen. Denn unter dieser Bedingung hatte sich das Land Bayern zu einem juristischen Vergleich bereit erklärt, um, wie Holzers Anwalt in den Norden übermittelte, „den nationalen und internationalen Unwägbarkeiten dieses Pilotfalles der Wissenschaftsfreiheit noch einmal auszuweichen, bzw. sie herunterzuspielen.“[40] Holzer sollte demnach, auf Grund der doch noch in Bremen erhaltenen Stelle, in München selbst um seine Entlassung aus dem bayerischen Beamtenverhältnis ersuchen. Die Entlassungsklage und auch die finanziellen Rückforderungen wollte man in München im Gegenzug als gegenstandslos betrachten. Mitte Dezember 1980 wandte sich deshalb eine Initiative Bremer Hochschullehrer mit über 200 Unterstützer_innen und „in der Hoffnung, daß sich ungeachtet der schwierigen Lage unserer Universität alle Mitarbeiter zur Verteidigung demokratischer Rechte und der Wissenschaftsfreiheit zusammenfinden können“ [41] an alle Kolleg_innen: „Der ‚Fall Holzer’ belastet seit Jahren das gemeinsame Bemühen um Reformen und um die Durchsetzung von Wissenschaftsprinzipien in demokratischer Verantwortung. Vielfältige öffentliche Erklärungen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland belegen, dass Wissenschaftsfreiheit und Pluralismus im Lande Bremen an diesem Fall gemessen werden. Der ‚Fall Holzer’ ist beispielhaft. Sie alle können heute zu einer Lösung beitragen – und damit beispielhaft wirken. [...] Sollte in Bremen unmöglich sein, was in Bayern möglich war? [...] Wir glauben, daß unsere Bitte um Ihre Unterstützung die Grenze des Zumutbaren nicht überschreitet. Das Nein zu Diskriminierung und Stigmatisierung von Minderheitspositionen, - sollte es unzumutbar sein? Die Zumutung uns allen gegenüber besteht in der Einschränkung von Freiheitsrechten, nicht aber in der Aufforderung, Schutz vor Verfolgung zu gewähren.“[42] Der noch dem Geist des Bremer Reformmodells verpflichtete Uni-Rektor Alexander Wittkowsky bemühte sich daraufhin ein ausdrücklich politisches Votum der gesamten Universität für den Abschluss des im Falle Holzers 1971 begonnen Berufungsverfahrens und die Erlaubnis, alles dafür Nötige unverzüglich in die Wege zu leiten.[43] Denn auch die Bremer SPD hatte zwischenzeitlich zu einer etwas liberaleren Einstellungspraxis zurückgefunden, war jedoch vor allem auf eine kapazitäts- und kostenneutrale Einstellung Holzers aus.[44] Genau am Vorwand dieser Verteilungsfrage erhitzten sich nun an die universitären Gemüter als Lagerkampf zwischen den sozialdemokratisch dominierten Hochschulgruppierungen auf der einen und allen übrigen linken Kräften auf der anderen Seite. Während der Rektor an einer politisch-moralischen Grundsatzentscheidung interessiert war und die Suche einer geeigneten Stelle zu verschieben trachtete, konterte der in dieser Sache besonders aktive Wirtschaftswissenschaftler Heinz Schäfer, dass in den anbrechenden Zeiten finanzieller Einschränkungen nicht einfach aus politischen Sympathien eine beliebige Stelle vergeben werden könne. Die GEW forderte, dass bei der Einstellung ihres Mitglieds Horst Holzer „wieder der normalen Weg beschritten wird“ und er 10 Jahre nach seiner nie zurückgenommenen Berufung endlich eine Stelle erhalten müsse. Mit den gleichen Worten bestand jedoch die mehrheitlich sozialdemokratische ÖTV darauf, dass nun im anbrechenden Jahr 1981 der „normale Weg“ nicht verlassen werden dürfe und wies darauf hin, dass Holzer sich in diesem Sinne und zu einer möglichen Lösung seiner Probleme doch auf eine der gegenwärtig ausgeschriebenen Stellen bewerben könne.[45] Anstelle einer positiven Willensbekundung zu Holzers Einstellung brachte der Akademische Senat daher zunächst nicht mehr zu Stande als den Auftrag eines weiteren Gutachtens zu Holzers wissenschaftlicher Arbeit seit 1971. In einer turbulenten Auseinandersetzung Anfang Februar 1981 schließlich[46] konnten weder die Initiativen des Ökonomen Jörg Huffschmid noch die des Politikwissenschaftlers Detlef Albers, der bereits 1967 den legendären Muff unter den Talaren zu vertreiben suchte, Bewegung in die Angelegenheit bringen. Selbst der Vorschlag des Philosophen Hans Jörg Sandkühlers, man könne Holzer wie parallel auch den DDR-Dissidenten Rudolf Bahro ohne öffentliche Ausschreibung als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellen und die Warnung des Rektor vor einer „Zerrüttung“ der universitären Selbstverwaltung erreichten die Holzer-Gegner_innen nicht hinter ihren formalen Einwänden. Eine Mehrheit für die Einstellung Holzers an der Uni Bremen war nicht zu erringen „Da haben wir einfach nicht mehr mitgemacht. Der AS wurde gesprengt“[47], verkündeten tags darauf die Studierenden des MSB Spartakus. „An der Universität, in den Gremien sind die Zeichen auf Sturm gesetzt. Der Wind bläst scharf aus der rechten Ecke. Von dort aus soll ‚alles anders werden’.“ Sie setzten damit die Ablehnung Holzers - diesmal schon auf universitärer Ebene - in den Kontext einer gewandelten sozialdemokratischen Hochschulpolitik, die, 10 Jahre nach ihrer Gründung, nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine politische Konsolidierung der Universität Bremen zum Ziel hatte. Der an die Gründungsideale eines demokratischen Wissenschaftsbetriebs appellierende akademische Schulterschluss war vor diesem Hintergrund ausgeblieben. Holzer war somit der Rettungsanker in seinem Münchner Prozess abhanden gekommen. Noch viel dringender mußte er nun, ohne eine neue Stelle in Bremen, um ein Urteil mit weitreichenden finanziellen Folgen gegen ihn zu verhindern, selbst um seine Entlassung aus dem bayerischen Beamtenverhältnis ersuchen. Er behielt lediglich seine Position als Privatdozent in München und nahm von 1984 an über elf Jahre einen Lehrauftrag an der Uni Klagenfurt war. Schließlich jedoch wollte ihm die Ludwig-Maximilian-Universität wenigstens noch zu formalen akademischen Ehren verhelfen. Aber auch die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor wurde ihm 1994 vom bayerischen Kultusministerium verwehrt. Weiteren Initiativen für und Entscheidungen gegen ihn erübrigten sich durch seinen Tod im Alter von nur 65 Jahren im Jahr 2000. Die 1981 noch vor ihrem Eintreffen in Bremen bedeutungslos gewordenen Gutachten zu seiner Person zeichnen das Bild eines produktiven und bei seinen Studierenden beliebten Wissenschaftlers, der von der Soziologie her in der Massenkommunikationsforschung eigene wissenschaftliche Akzente setzen konnte und dessen Kenntnisse weit über seine eigenen Theorie- und Methodenansätze hinausreichten.[48] In akademisch nüchtern gehaltener Sympathie beschreibt Karl Martin Bolte darin auch, was Holzer so nachhaltig zum politischen Makel und akademischem Stolperstein wurde: „Wenn man nach dem wissenschaftlichen Standort des Autors fragt, zeigen die Arbeiten eine pointierte Stellungnahme für die historisch-materialistische Perspektive. Hierbei ist allerdings festzustellen – und dies scheint mir wesentlich -, daß Holzer nicht zu jenen gehört, die den historisch-materialistischen Ansatz zu verabsolutieren versuchen. Sein spezifisches Anliegen zielt m. E. vielmehr darauf hin, den Nachweis zu erbringen, wo die spezifischen Erkenntnischancen dieses Ansatzes liegen, und welche Aspekte kaum erklärbar sind, wenn man ihn unberücksichtigt läßt.“[49] Über drei Jahrzehnte wurde er dennoch darauf reduziert pseudowissenschaftlicher und staatsgefährdender Marxist zu sein und bei jeder Gelegenheit entsprechend behandelt. Das verbindet seine Biographie nicht nur mit dem erfolglosen Kampf um eine kritische Medien- und Kommunikationswissenschaft, sondern macht ihn darüber hinaus zum erschreckenden Beispiel für alle jene kritischen Wissenschaftler_innen, an denen die harten Grenzen des bürgerlichen Wissenschaftsbetriebs aufscheinen. Das selbst die mit revolutionärem und reformerischen Eifer entstandene Bremer Universität sich innerhalb einer nur zehnjährigen Geschichte von ihm distanzierte, macht den „Fall Holzer“ zu einer eigenen Strophe im Abgesang eines bedeutenden Versuchs, diese Grenzen zu durchbrechen. E-Mail: jan@boenkost.de Literatur Albers, Detlef / Artus, Hans-Gerd / Bahr, Hans-Dieter / Bechert, Johannes / Beck, Johannes / Däubler, Wolfgang / Hickel, Rudolf / Jäger, Hans-Wolf / Krämer-Badoni, Thomas / Preuß, Ulrich K. / Reichelt, Helmut / Sandkühler, Hans Jörg / Stuby, Gerhard (1980), Offener Brief an alle Mitarbeiter der Universität, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 12f. Akademischer Senat der Universität Bremen (1980), Sitzungsprotokoll 11/8 (17. Dezember), TOP 9a: Abschluss von Berufungsverfahren - hier: Wissenschaftlicher Rat und Professor Dr. Horst Holzer, S. 27-31. Akademischer Senat der Universität Bremen (1981a), Sitzungsprotokoll 13/8 (4. Februar und 11. Februar), TOP 7a: Abschluss von Berufungsverfahren - hier: Wiss. Rat und Prof. Dr. Horst Holzer, S. 10-16. Akademischer Senat der Universität Bremen (1981b), Begutachtung der seit dem Jahr 1971 vorgelegten Publikationen Prof. Dr. Holzer, Vorlage 239/8 für die Sitzung 17/8 (13. Mai). Aktion gegen das Berufsverbot (1973), Zeitung der Aktion gegen das Berufsverbot an der Uni Bremen, erschienen anläßlich des 1. Jahrestages des Radikalenerlasses am 25. Januar, Universitätsarchiv Bremen, 7/P-Nr. 1969. AStA Universität Bremen (1976), Zwei erste Möglichkeiten gegen Berufsverbote aktiv zu werden, in: asta-aktuell, 26. Januar, S. 2, aus: Zentrales Archiv der Universität Bremen, 7/F-Nr. 90. Berufungskommission III (Kommunikation und Ästhetik) (1971), Vorschlag zur Berufung Horst Holzers vom 10. März, Universitätsarchiv Bremen, 2/BK-Nr. 1757b. Brief des RA Schmitt-Lermann an den Rektor der Uni Bremen (3. Dezember 1980), S. 2, in: Akademischer Senat der Universität Bremen (1980a), Vorlage 121/8 für die Sitzung 11/8 (17. Dezember). GEW Bezirksvorstand Gesamthochschule (1981), Flugblatt für die Einstellung Horst Holzers vom 20. Februar, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 16. Gründungssenat der Universität Bremen (1971a), Sitzungsprotokoll 51/1 (13. September), TOP 4: Rechtslage und Rechtsgutachten zum Fall Holzer, S. 7-14. Gründungssenat der Universität Bremen (1971b), Protokoll der Sondersitzung vom 14. Oktober, S. 9. Histor, Manfred (1989), Willy Brandts vergessene Opfer : Geschichte und Statistik der politisch motivierten Berufsverbote in Westdeutschland 1971 - 1988, Ahriman-Verlag, Freiburg. Langenbucher, Wolfgang R. (2000), In Gedenken an Horst Holzer, in: Publizistik - Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung, Jg. 45, No. 4 (Dezember), S. 500-501. Loewe, Werner (1972), Hochschulreform zwischen Demokratisierung und Berufsverbot / Zur Entwicklung der Universität Bremen, in: Berndt, Elin-Birgit u.a. (Hrsg.), Erziehung der Erzieher: das Bremer Reformmodell; ein Lehrstück zur Bildungspolitik, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg, S. 13-25. MSB Spartakus (1981), Neues Berufsverbot für Holzer? Studenten haben AS-Sitzung gesprengt!, Bericht in “Spartakus : Zeitung des MSB Spartakus Bremen” vom 12. Februar, Universitätsarchiv Bremen, 7/P-Nr. 1271, S. 1-3. O. A. (1971a), Bibliographische Notiz, in: kürbiskern : Zeitschrift für Literatur und Kritik, o. Jg, No. 4 (Sonderdruck: Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Prof. Holzer), S. 7. O. A. (1971b), Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Professor Holzer, in: kürbiskern : Zeitschrift für Literatur und Kritik, o. Jg, No. 4 (Sonderdruck: Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Prof. Holzer), S. 2-6. O. A. (1971c), Holzer wegen Mitgliedschaft in der DKP abgelehnt, in: Bremer Nachrichten, 29. Juli. O. A. (1974), Personalien : Horst Holzer, in: Der Spiegel, 27. Jg, No. 27 (1. Juli), S. 106. O. A. (1981), Das Berufsverbot, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 3-11. Scheu, Andreas / Wiedemann, Thomas (2008), Kommunikationswissenschaft als Gesellschaftskritik - Die Ablehnung linker Theorien in der deutschen Kommunikationswissenschaft am Beispiel Horst Holzer, in: medien & zeit - Kommunikation in Vergangenheit und Gegenwart, Jg. 23, No. 4, S. 9-17. Thurn, John Philipp (2007), Angst vor kommunistischen Briefträgern : Zur Geschichte und Gegenwart der Berufsverbote, in: Forum Recht, 25. Jg., Heft 3, S. 89-93. VG Bremen (1972), Urteil vom 16. November, Az: II A 233/1971, in: Pressestelle der Universität Bremen (1973), „Uni Info“ vom 9. Februar, Universitätsarchiv Bremen, 1/AS-Nr. 247a. von Hoffmann, Alexander (1988), Schlußbemerkungen eines Spätaufklärers : Rede zum Abschied vom Fach Publizistik an der Freien Universität Berlin, in: medium - Zeitschrift für Hörfunk, Fernsehen, Film, Presse, 18. Jg, No. 2 (April), S. 9-17. [1] von Hoffmann, Alexander (1988), Schlussbemerkungen eines Spätaufklärers : Rede zum Abschied vom Fach Publizistik an der Freien Universität Berlin, in: medium - Zeitschrift für Hörfunk, Fernsehen, Film, Presse, 18. Jg, No. 2 (April), S. 15. [2] Thurn, John Philipp (2007), Angst vor kommunistischen Briefträgern : Zur Geschichte und Gegenwart der Berufsverbote, in: Forum Recht, 25. Jg., Heft 3, S. 89. [3] Histor, Manfred (1989), Willy Brandts vergessene Opfer : Geschichte und Statistik der politisch motivierten Berufsverbote in Westdeutschland 1971 - 1988, Ahriman-Verlag, Freiburg. [4] Thurn, S. 90. [5] Gründungssenat der Universität Bremen (1971b), Protokoll der Sondersitzung vom 14. Oktober, S. 9. [6] Zu Angaben über Horst Holzers Lebenslauf siehe: O. A. (1971a), Bibliographische Notiz, in: kürbiskern : Zeitschrift für Literatur und Kritik, o. Jg, No. 4 (Sonderdruck: Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Prof. Holzer), S. 7. Langenbucher, Wolfgang R. (2000), In Gedenken an Horst Holzer, in: Publizistik - Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung, Jg. 45, No. 4 (Dezember), S. 500-501. Scheu, Andreas / Wiedemann, Thomas (2008), Kommunikationswissenschaft als Gesellschaftskritik - Die Ablehnung linker Theorien in der deutschen Kommunikationswissenschaft am Beispiel Horst Holzer, in: medien & zeit - Kommunikation in Vergangenheit und Gegenwart, Jg. 23, No. 4, S. 9-17. [7] O. A. (1971a). Scheu / Wiedemann, S. 9, 11. [8] Holzer, Horst (1967), Illustrierte und Gesellschaft : zum politischen Gehalt von “Quick”, “Revue” und “Stern, Rombach, Freiburg. [9] O. A. (1971a). Langenbucher, S. 500. [10] Holzer, Horst. (1971), Gescheiterte Aufklärung? Politik, Ökonomie und Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland, Piper, München. [11] Berufungskommission III (Kommunikation und Ästhetik) (1971), Vorschlag der Berufung Horst Holzers, 10. März, aus: Zentrales Archiv der Universität Bremen, 2/BK-Nr. 1757b. [12] A. a. O., S. 2. [13] Gründungssenat der Universität Bremen (1971a), Sitzungsprotokoll 51/1 (13. September), TOP 4: Rechtslage und Rechtsgutachten zum Fall Holzer, S. 7-14. [14] O. A. (1981), Das Berufsverbot, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 3-11. [15] O. A. (1971b), Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Professor Holzer, in: kürbiskern : Zeitschrift für Literatur und Kritik, o. Jg, No. 4 (Sonderdruck: Dokumentation eines Verfassungsbruchs: Bremer Senat gegen Prof. Holzer), S. 2-6. [16] O. A. (1971b), S. 3. O. A. (1981), S. 4. [17] VG Bremen (1972), Urteil vom 16. November, Az: II A 233/1971, in: Pressestelle der Universität Bremen (1973), „Uni Info“ vom 9. Februar, Universitätsarchiv Bremen, 1/AS-Nr. 247a. [18] O. A. (1971c), Holzer wegen Mitgliedschaft in der DKP abgelehnt, in: Bremer Nachrichten, 29. Juli. [19] Gründungssenat der Universität Bremen (1971b), S. 11. [20] Sontheimer, Kurt, hier zitiert aus: O. A. (1971b), S. 6. [21] Brief von Walter Jens an Thomas von der Vring vom 6. April 1971, hier zitiert aus: Loewe, Werner (1972), Hochschulreform zwischen Demokratisierung und Berufsverbot / Zur Entwicklung der Universität Bremen, in: Berndt, Elin-Birgit u.a. (Hrsg.), Erziehung der Erzieher: das Bremer Reformmodell; ein Lehrstück zur Bildungspolitik, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg, S. 23. [22] Gründungssenat der Universität Bremen (1971a), S. 11 [23] Aktion gegen das Berufsverbot (1973), Zeitung der Aktion gegen das Berufsverbot an der Uni Bremen, erschienen anläßlich des 1. Jahrestages des Radikalenerlasses am 25. Januar, Universitätsarchiv Bremen, 7/P-Nr. 1969. [24] VG Bremen (1972), S. 24f. [25] A. a. O., S. 30. [26] Scheu / Wiedemann, S. 14. [27] A. a. O., S. 15. [28] A. a. O., S. 16. [29] A. a. O., S. 15. [30] A. a. O., S. 16. [31] Langenbucher, S. 500f. [32] A. a. O., S. 501. [33] O. A. (1981), S. 6. [34] O. A. (1974), Personalien : Horst Holzer, in: Der Spiegel, 27. Jg, No. 27 (1. Juli), S. 106. [35] Zu Verlauf, erwartetem Ausgang und zur Strategie Holzers Anwalts siehe: Brief von RA an Rektor vom 3.12.80. [36] Brief des RA Schmitt-Lermann an den Rektor der Uni Bremen (3. Dezember 1980), S. 2, in: Akademischer Senat der Universität Bremen (1980a), Vorlage 121/8 für die Sitzung 11/8 (17. Dezember). [37] Zum Beispiel anläßlich des 5. Jahrestages des Radikalenerlasses auf einer Veranstaltung des Bremer Komitees gegen Berufsverbote (AStA Universität Bremen (1976), Zwei erste Möglichkeiten gegen Berufsverbote aktiv zu werden, in: asta-aktuell, o. Jg, o. Nr. (26. Januar), S. 2). [38] Albers, Detlef / Artus, Hans-Gerd / Bahr, Hans-Dieter / Bechert, Johannes / Beck, Johannes / Däubler, Wolfgang / Hickel, Rudolf / Jäger, Hans-Wolf / Krämer-Badoni, Thomas / Preuß, Ulrich K. / Reichelt, Helmut / Sandkühler, Hans Jörg / Stuby, Gerhard (1980), Offener Brief an alle Mitarbeiter der Universität, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 12f. [39] Brief des RA Schmitt-Lermann an den Rektor der Uni Bremen, S. 2. [40] A. a. O. [41] Albers et al., S. 12. [42] A. a. O., S. 12f. [43] Akademischer Senat der Universität Bremen (1980), Sitzungsprotokoll 11/8 (17. Dezember), TOP 9a: Abschluss von Berufungsverfahren - hier: Wissenschaftlicher Rat und Professor Dr. Horst Holzer, S. 27-31. [44] Akademischer Senat der Universität Bremen (1980), S. 28. Albers et al., S. 13. [45] GEW Bezirksvorstand Gesamthochschule (1981), Flugblatt für die Einstellung Horst Holzers vom 20. Februar, in: Bremer Komitee gegen Berufsverbote (Hrsg.) (1981), Horst Holzer an die Bremer Uni! : Eine Dokumentation, erweiterte Broschüre der “Initiative zur Einstellung von Horst Holzer an der Bremer Universität“, Universitätsarchiv Bremen, 7/D-Nr. 1203, S. 16. [46] Akademischer Senat der Universität Bremen (1981a), Sitzungsprotokoll 13/8 (4. Februar und 11. Februar), TOP 7a: Abschluss von Berufungsverfahren - hier: Wiss. Rat und Prof. Dr. Horst Holzer, S. 10-16. [47] MSB Spartakus (1981), Neues Berufsverbot für Holzer? Studenten haben AS-Sitzung gesprengt!, Bericht in “Spartakus : Zeitung des MSB Spartakus Bremen” vom 12. Februar, Universitätsarchiv Bremen, 7/P-Nr. 1271, S. 1-3. [48] Akademischer Senat der Universität Bremen (1981b), Begutachtung der seit dem Jahr 1971 vorgelegten Publikationen Prof. Dr. Holzer, Vorlage 239/8 für die Sitzung 17/8 (13. Mai). [49] Bolte, Karl Martin, Gutachten über Prof. Dr. Holzer, S. 3, in: A. a. O. |
|