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Sandra Gendera und Bettina Haidinger:
„Ich kann in Österreich als Putzfrau arbeiten. Vielen Dank, ja.“
Bedingungen der bezahlten Haushalts- und Pflegearbeit von Migrantinnen
Der folgende Artikel wird sich mit den
Bedingungen bezahlter Haushaltsarbeit von Migrantinnen in Österreich
auseinandersetzen. Wir versuchen die Herausbildung eines „transnational care
space“ durch die argumentative Verknüpfung von aktueller österreichischer
Migrationspolitik und wohlfahrtsstaatlicher Restrukturierung zu erklären.
Darüber hinaus möchten wir mit Analysen aus unserer empirischen Forschung[1],
die sich mit der Situation von Migrantinnen aus Mittel- und Osteuropa in der
Haus- und Pflegearbeit beschäftigt, einen Beitrag zur Debatte um
Reproduktionsarbeit leisten, der die Perspektiven und Wünsche von
Haushaltsarbeiterinnen in den Vordergrund rückt.
1.
Begriffserklärung: Haushaltsarbeit und Pflegearbeit
Im englischsprachigen Raum
hat sich der Begriff „domestic work“ bzw. „domestic worker“ in der einschlägigen
Literatur zum Thema durchgesetzt (vgl. Anderson 2000; Kofman et.al. 2000).
Geissler (Geissler 2002: 31f.) verwendet den Begriff der „Haushaltsarbeit“, der
die Bereiche Hausarbeit, Pflege und Erziehungsarbeit enthält. Es handelt sich
dabei um einen Begriff, der den umfassenden Charakter von Tätigkeiten, die im
Haushalt erbracht werden, erfassen soll. Schwierigkeiten bei der Definition von
Haushaltsarbeit treten nicht nur bei der Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs auf,
sondern betreffen auch die Abgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit, von
informeller und formeller, von bezahlter und unbezahlter Arbeit im Haushalt.
Bridget Anderson (2001)
bezeichnet Haushaltsarbeit als reproduktive Arbeit, die notwendig ist, um
Menschen und Gesellschaft zu versorgen: ”Domestic work is reproductive work,
and reproductive work is not confined to the maintenance of physical bodies:
people are social, cultural and ideological beings, not just unities of labour.
Reproductive work, mental, physical and emotional labour creates not simply
labour units, but people.” (ebd.:
6)
Die Aufgabenbereiche der
Haushaltsarbeit sind durch Heterogenität gekennzeichnet: Sie umfassen
persönliche Dienste, Pflegearbeit, Hausarbeit (Putzen, Kochen etc.),
Kinderbetreuung, Sexarbeit.
Hausarbeit ist einerseits
notwendige Arbeit, um die Reproduktion von Leben aufrecht zu erhalten durch
Betreuungs- und Versorgungsarbeit und Putzarbeit. Hausarbeit ist aber auch
bedürfnisorientierte Arbeit, deren Grenzen der Notwendigkeit nicht klar sind und
die teilweise nur entsteht, weil es billige Arbeitskräfte gibt, die sie
erledigen. ”Domestic work is also
concerned with the reproduction of life-style, and crucially of status.”
(Anderson 2001: 6). Hier wird der Zusammenhang zwischen dem Status des
Haushaltes und den zu erledigenden Arbeiten angesprochen. Die Grenzen von
notwendiger Haushaltsarbeit verschwimmen. Haushaltsarbeit entsteht täglich, ihre
Dimensionen sind allerdings abhängig von verschiedenen Variablen wie der Anzahl
der Haushaltsangehörigen, der Anzahl der (Klein-)Kinder oder sonstiger
bedürftiger Personen, der Größe und Beschaffenheit der Wohnung/des Hauses sowie
den Sauberkeitsbedürfnissen der BewohnerInnen.
Für die bezahlte und
unbezahlte Fürsorge und Pflegearbeit für Kinder, ältere, behinderte oder kranke
Menschen hat sich in der englischsprachigen Literatur zum Thema der Begriff
social care etabliert (Daly/Lewis 1998, Pfau-Effinger/Geissler 2005, Knijn/Kremer
1997). Dieser große Bereich der Haushaltsarbeit, die Betreuungs- und
Pflegearbeit (Care Work), unterscheidet sich allerdings durch den
überproportionalen Einsatz der eigenen Subjektivität in den Arbeitsprozess von
den anderen im Privathaushalt erbrachten Dienstleistungen. Bei der Pflegearbeit
muss sich die/der PflegerIn als Person in die Arbeitshandlungen einbringen, da
„Faktoren wie Gefühl, Empfinden und Erleben keine nebensächlichen Zutaten,
sondern zentrale Grundlagen des Arbeitshandelns“ darstellen (Krenn 2004: 3).
Gleichzeitig erfordert die Arbeit mit dem Menschen die Berücksichtigung
des Subjektcharakters der pflege- und betreuungsbedürftigen Person. Diese
leistet einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen des Arbeitsprozesses, indem
sich die/der Gepflegte auf den interaktiven Prozess mit der pflegenden Person
einlässt. Dieses zentrale Charakteristikum der Pflege- und Betreuungsarbeit wird
auch mit dem Begriff des „doppelten Subjektcharakters“ beschrieben (Krenn 2004).
2. Arbeitsformen und
Arbeitskonzepte
2.1
Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten
Die
Beschäftigungsverhältnisse, die in privaten Haushalten für
Haushaltsarbeiterinnen vorkommen, können in zwei Hauptgruppen eingeteilt werden.
Die erste Hauptgruppe besteht aus den sogenannten Live-ins. Live-in
bedeutet, dass die Haushaltsarbeiterin nicht nur beim/bei der ArbeitgeberIn
beschäftigt ist, sondern auch bei ihm/ihr wohnt. Mit dieser Übereinkunft macht
sich die Haushaltsarbeiterin allerdings enorm abhängig von ihrem/ihrer
Arbeitgeber/Arbeitgeberin. Ihre Arbeit, ihr Aufenthalt, ihr Leben in dem
betreffenden Land werden primär vom Gutdünken und der Zufriedenheit ihres/ihrer
Arbeitgebers/Arbeitgeberin ermöglicht, bestimmt und beendet. Live-in domestic
work bietet kein gutes finanzielles Arrangement für die Haushaltsarbeiterin.
Die extreme Ausbeutung ihrer Arbeitskraft und der niedrige Lohn werden mit ihrer
Verpflegung und der Wohnmöglichkeit gerechtfertigt. Eines der häufigsten
Probleme in diesem Arbeitsverhältnis ist der Mangel an Kontrolle der
Arbeitszeit, meistens müssen Haushaltsarbeiterinnen 24 Stunden abrufbereit sein.
Live-in-Beschäftigungsverhältnisse dominieren vor allem in Südeuropa, in
Italien, Spanien, Griechenland und Zypern bei Haushaltsarbeiterinnen mit einem
migrantischen Hintergrund (vgl. Anderson 2000: 84). Ein Sonderfall der
Live-in-Arbeitsverhältnisse sind Au-Pair-Stellen, die in ganz Europa
vorkommen und auch in Österreich einen signifikanten Zuwachs erleben. (siehe
Kapitel 3.2)
Die zweite Hauptgruppe
besteht aus so genannten Live-outs. In diesen Fällen leben die
Haushaltsarbeiterinnen nicht beim/bei der ArbeitgeberIn, ihre Arbeitsstätte ist
getrennt von ihrer Wohnung. Diese Beschäftigungsform dominiert in Frankreich,
Deutschland (vgl. Anderson 2000: 69f.) und auch in Österreich. In den meisten
Fällen wird in diesem Beschäftigungsverhältnis für mehrere ArbeitgeberInnen
gearbeitet, was ein hohes Maß an Koordination erfordert (vgl. Gather/Meißner
2002: 130). Eine regelmäßige Vollzeiterwerbstätigkeit ist die Ausnahme, meistens
werden Beschäftigungen gefunden, die stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise
dauern bzw. ausgehandelt werden.
2.2 „Freundschaftliche
Machtbeziehungen“: Bedingungen eines strukturell und persönlich hierarchisierten
Arbeitsverhältnisses
Als symptomatisch für
Arbeitsverhältnisse im informellen Sektor können die Abwesenheit jeglicher
ArbeitnehmerInnenrechte und damit die grundsätzliche Unsicherheit hinsichtlich
Dauer und Regelmäßigkeit sowie die Gefahr von Unfällen bzw. Krankheit von
Hausarbeiterinnen ohne Versicherungsschutz gesehen werden. Die Kammer für
ArbeiterInnen und Angestellte (AK) Wien weist in einer Pressemeldung darauf hin,
dass in dieser Branche existentielle Abhängigkeiten entstehen können, „die in
anderen Branchen nicht in dieser Ausformung vorkommen (...).“ In der
Beratungstätigkeit der Arbeiterkammer (vgl. Arbeiterkammer Wien 2000) geht es in
den konkreten Fällen um das Vorenthalten des Arbeitsentgeltes, das
Nichteinhalten jeglicher arbeitsrechtlicher Mindeststandards, die
Falschanmeldung der Haushaltsarbeiterin über den Gewerbebetrieb[2],
Unteranmeldung der Arbeitnehmerin unter die Geringfügigkeitsgrenze, das
Ausnutzen der Unkenntnis der Sprache und soziale Isolation. Korrekte Entlohnung
sowie Sonderzahlungen, bezahlter Urlaub[3],
Überstundenentgelte, Lohnzuschläge, Pausenregelungen, Sozialversicherung oder
Nachtruhe sind die Ausnahme.
In einer EU-Studie, in der
die Arbeitsbedingungen für Haushaltsarbeiterinnen mit migrantischem Hintergrund
in nicht-angemeldeten Arbeitsverhältnissen in Österreich, Deutschland,
Großbritannien und Spanien im Vergleich untersucht wurden, schwanken die Angaben
der in Österreich im informellen Sektor beschäftigten Haushaltsarbeiterinnen in
Bezug auf die ausbezahlten Löhne zwischen sieben und neun Euro pro Stunde (vgl.
Caixeta et.al. 2004). Deutlich geringer fällt die Entgeltung von in Österreich
beschäftigten Live-in Haushaltsarbeiterinnen aus. Sie übernehmen in den meisten
Fällen die Rund-um-die-Uhr-Pflege und -Betreuung von älteren, kranken oder
hilfsbedürftigen Menschen und bekommen dafür durchschnittlich 50 Euro am Tag –
in manchen Fällen auch deutlich weniger (vgl. Gendera 2007). Allerdings muss bei
diesen Löhnen mitbedacht werden, dass es sich um informelle Arbeitsverhältnisse
ohne jeglichen Versicherungsschutz und andere arbeitsrechtliche Ansprüche
handelt. Vereinbarte aber nicht ausbezahlte Löhne sind aufgrund der rechtlichen
Situation der Haushaltsarbeiterin kaum einforderbar. Bedingt durch fehlende
Aufenthaltsrechte nutzen die ArbeitgeberInnen die Situation der
Haushaltsarbeiterinnen aus. Der Migrantin droht im schlimmsten Fall die
Abschiebung, für den/die ArbeitgeberIn bleiben Gesetzesbrüche meist ohne Folgen.
Die Klagemöglichkeit ist meist nur theoretisch vorhanden. Die realen
Lebensumstände sprechen oft dagegen: Ohne Wohnung, Einkommen und ohne
Bleiberecht für die Arbeitnehmerin bis zum Abschluss des arbeitsgerichtlichen
Verfahrens (letzteres trifft nur auf Drittstaatsangehörige zu) bleibt nur die
Abreise – oft beschleunigt durch Abschiebung durch die Fremdenpolizei. Ebenso
wenig wird die Klagemöglichkeit von Bürgerinnen, die im Mai 2004 der EU
beigetreten sind und mittlerweile aufenthaltsrechtliche Sicherheit in Österreich
genießen, in Anspruch genommen. Meistens fühlen sich die Betroffenen aufgrund
des extrem personalisierten Arbeits- und Vertrauensverhältnis gegenüber ihren
ArbeitgeberInnen sowie dem/der betreuungsbedürftigen Person moralisch
verpflichtet.
Illegalisierung und/oder
prekäre Lebensverhältnisse ebenso wie unzureichende Kenntnisse der Landessprache
führen zu extremer Abhängigkeit von den ArbeitgeberInnen. Meist wird von beiden
Seiten versucht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, was in manchen Fällen bis
zu angeblich freundschaftlichen Beziehungen reicht. Arbeitsverhältnisse in
Privathaushalten implizieren eine speziell persönliche Beziehung zwischen
ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin, welche bis zu der Aussage führt, dass die
Haushaltsarbeiterin Teil der Familie ist. Dadurch wird die Abgrenzung
ihrer Aufgabenbereiche und der Entgeltung noch schwieriger. Denn was zählt zur
Arbeit, was ist „Liebes- oder Freundschaftsdienst“?
Der/die ArbeitgeberIn kann
von dieser Nähe in jedem Fall profitieren: Er/Sie hat die Macht zu entlassen,
zusätzlich können gute interpersonelle Beziehungen zur Arbeitnehmerin die
Verhandlungsposition stärken. Die Haushaltsarbeiterin riskiert bei der
Formulierung (in den Augen des/der ArbeitgeberIn) zu hoher Ansprüche die guten
Beziehungen, was angesichts der extrem individualisierten und ausgelieferten
Arbeitsbedingungen von sehr großer Bedeutung sein kann. So kann es durchaus
vorkommen, dass eine schlechter bezahlte Anstellung in Kauf genommen wird oder
dass Arbeitszeit, Arbeitsinhalte oder die Sicherheit des Arbeitsplatzes
zweitrangig werden, wenn die Haushaltsarbeiterin eine freundlichere Atmosphäre
vorfindet (vgl. Anderson 2000: 123; Gather/Meißner 2002: 131f.).
„What the
‚part of the family’ rhetoric obscures is that relations in paid care are […]
asymmetrical. While the worker is expected to have familial interest in the
employing family, this is not reciprocated.”
(Anderson 2000: 123). Die Haushaltsarbeiterin
wird entpersonalisiert, sie wird zur „Perle“, zum „guten Geist“ des Hauses,
deren eigenes Leben, deren eigene Familie unbeachtet bleiben und deren Aufnahme
in den Haushalt als großzügige Geste aufgefasst wird. Diese Rhetorik hilft
darüber hinaus mit Widersprüchen umzugehen: Es wird die Gleichrangigkeit und
gemeinsame Menschlichkeit zwischen ArbeitgeberIn und Arbeitnehmerin betont und
die Kommodifizierung menschlicher Beziehungen zurückgewiesen, indem die Illusion
einer „liebevollen“ Beziehung zwischen den VertragspartnerInnen aufrechterhalten
wird (vgl. Anderson 2000: 124f.).
3.
Transnational Care Space: Rahmenbedingungen der bezahlten Haus- und Pflegearbeit
von Migrantinnen
3.1. Bedingungen der
Arbeit(s)- Migration von Frauen
Die Erwerbsmöglichkeit von
Nicht-Österreicherinnen ist eng verknüpft mit dem Status als „Migrantin“. Sie
sind durch die Ungleichbehandlung aufgrund des Ausländer--beschäftigungsgesetzes
und aufenthaltsrechtlicher Regelungen an der Integration in den (formellen bzw.
ersten) Arbeitsmarkt gehindert.[4]
Diese Regelungen schlagen sich in der Quotierung ausländischer Beschäftigter, in
der Bindung der Beschäftigung von MigrantInnen an eine/n bestimmte/n
Arbeitgeber/in oder an ein bestimmtes Bundesland, sogar in einem
Beschäftigungsverbot nachgezogener Familienangehöriger[5]
(vgl. Wiener Integrationsfonds 2003)
oder der bevorzugten Zulassung zum Arbeitsmarkt von ausgesuchten
„Schlüsselkräften“ nieder. Unter die Kategorie „Schlüsselkraft“ fallen all jene
ausländische Beschäftigte, die eine besondere Ausbildung bzw. spezielle
Kenntnisse aufweisen und über ein monatliches Mindesteinkommen von 2.250 Euro
(:2006) Brutto verfügen. Aufgrund der bestehenden,
geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede am österreichischen Arbeitsmarkt
konnten vor dem September 2004 nicht einmal neuzuwandernde, diplomierte
Krankenschwestern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten diese hoch angesetzte
Mindesteinkommensgrenze für Schlüsselarbeitskräfte
erreichen, und waren damit von einer Beschäftigung im öffentlichen Gesundheits-
und Krankenpflegesektor ausgeschlossen.
Diese Rahmenbedingungen
begünstigen, dass Migrantinnen in der Regel auf bestimmte, für sie vorgesehene
Wirtschaftsbranchen wie die Landwirtschaft, das Gastgewerbe oder den
Privathaushalt festgelegt und/oder in Beschäftigungsverhältnisse des informellen
Sektors gedrängt werden. Zudem gibt es im Falle von gut qualifizierten
Arbeitskräften Dequalifizierungen aufgrund von Problemen bei der Nostrifizierung
von Bildungsabschlüssen oder weil qualifizierte Arbeitsstellen schon von
ÖsterreicherInnen besetzt sind, die am österreichischen Arbeitsmarkt bevorzugt
behandelt werden.[6]
MigrantInnen, die keine
Möglichkeit haben, einer legalen Beschäftigung nachzugehen und daher im
informellen Sektor arbeiten, sind aus dem erwerbszentrierten
Sozialversicherungssystem ausgeschlossen (vgl. Kofman et.al. 2000: 144ff.). So
erfüllen sie eine doppelte, für den österreichischen Sozialstaat günstige
Funktion: Sie fallen als Nicht-EmpfängerInnen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen
dem Fiskus nicht zur Last und gewährleisten gleichzeitig soziale Dienste und
Reproduktionsleistungen in schlecht bezahlten und ungesicherten
Beschäftigungsverhältnissen, die sie aufgrund ihres Status als MigrantIn
einzugehen gezwungen sind. Dieser Zwang wird aufgrund politischer Willensbildung
von der österreichischen Gesetzgebung produziert, die Beschäftigung und soziale
Absicherung von ÖsterreicherInnen gegenüber MigrantInnen privilegiert.
Gleichzeitig führt internationale Ungleichheit in Einkommen, Vermögen,
Ressourcenausstattung zwischen Nationalstaaten zu einem Wohlstandsgefälle, das
Migrationsbewegungen mit hervorruft.
Obwohl die meisten Frauen
immer noch über Familienzusammenführung zumindest einreisen, werden es immer
mehr, die allein migrieren, aus wirtschaftlichen Gründen, als „Touristinnen“,
als Studentinnen, als Flüchtlinge. Frauen verlassen ihren Herkunftsort in der
Hoffnung auf bessere Lebensverhältnisse aufgrund ihrer Verantwortung für Kinder
und Familie, die sie oft allein tragen müssen, da auch alle anderen
Familienmitglieder von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung oder schlecht
bezahlter Erwerbsarbeit betroffen sind. Die Bedeutung von Frauen als Agentinnen
im Migrationsprozess wird nicht nur durch ihre Anzahl virulent[7],
sondern auch durch ihren wichtigen Beitrag zur Wohlfahrt sowohl in den
Empfänger- als auch in den Herkunftsländern. Die Nachfrage nach weiblichen
migrantischen Arbeitskräften ist vor allem in „typischen“ Frauenberufen im
expandierenden Dienstleistungssektor hoch, was wiederum mit der
geschlechtsspezifischen Zuteilung von Reproduktionsarbeit an Frauen, der
gestiegenen Arbeitsmarktpartizipation von einheimischen Frauen sowie der
Re-Privatisierung von Versorgungsarbeit (vgl. Kapitel 3.2) in Zusammenhang steht
(vgl. Kofman 2000: et.al. 2f.).
Im Folgenden wollen wir
speziell Bedingungen der Arbeitsmigration zweier Gruppen ausformulieren: von
Migrantinnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus der Ukraine, das als
Beispiel für Migrationsverläufe aus Drittstaaten dienen soll. In beiden Fällen
wird der Fokus auf Arbeitsmigration in Beschäftigungsverhältnissen im Haushalts-
und Pflegebereich gelegt.
3.1.1.
Zirkuläre Arbeitsmigrationsregime
3.1.2. Frauen- Arbeits- Migration aus der
Ukraine (Drittländern) nach Österreich
Anders gestaltet sich die
Arbeitsmigration von Frauen aus Drittländern, als Beispiel sei hier die Ukraine
angeführt. Aufgrund der restriktiven Migrationspolitik in Österreich und den
beschränkten Möglichkeiten, in das Land auf legalem Wege einzureisen, ist die
Zahl der in Österreich arbeitenden und lebenden UkrainerInnen geringer als in
anderen europäischen Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland oder Portugal.
Für Drittstaatsangehörige, zu denen auch UkrainerInnen zählen, gibt es de facto
nur fünf Möglichkeiten, eine Arbeitserlaubnis oder eine langfristige
Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen: 1) Sie bekommen eine Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung als „Schlüsselarbeitskraft“; 2) Drittstaatsanghörige
können als SaisonarbeiterInnen im Agrar- oder Tourismussektor eingesetzt werden;
3) Sie werden als Flüchtlinge anerkannt; 4) StudentInnen dürfen bis zur
Geringfügigkeitsgrenze verdienen; im Anschluss an das in Österreich absolvierte
Studium besteht in wenigen Fällen die Möglichkeit, eine
Beschäftigungsbewilligung zu bekommen; 5) Sie heiraten eine/n österreichische/n
Staatsbürger/in oder eine/n EU-Bürger/in. Die ersten drei Möglichkeiten stehen
Frauen, die im Haushaltsbereich eine Arbeit suchen, nicht zur Verfügung. In
Österreich gibt es – im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer EU-Länder – keine
explizite Möglichkeit für Drittstaatsangehörige als HaushaltsarbeiterIn
angestellt zu werden. Daraus folgt, dass die meisten HaushaltsarbeiterInnen aus
der Ukraine ohne Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis in Österreich
verweilen und in der informellen Haushaltsökonomie arbeiten. In Interviews mit
Migrantinnen aus der Ukraine antworteten diese auf die Frage, welchen Eindruck
sie über die geschlechtsspezifische Struktur von ukrainischen MigrantInnen in
Österreich hätten, dass der Großteil der in Österreich lebenden und arbeitenden
MigrantInnen Frauen wären. Das wichtigste Argument für die Dominanz von Frauen
unter den ukrainischen MigrantInnen war, dass sie es leichter als Männer hätten,
einen Job zu finden, da es in Österreich eine große Nachfrage nach
Haushaltsarbeit von Migrantinnen gäbe.
Diesem
letzten Aspekt, der zunehmenden Nachfrage nach von Migrantinnen erbrachten
haushaltsnahen Dienstleistungen, möchten wir im anschließenden Kapitel
nachgehen. Dabei soll der Zusammenhang zwischen wohlfahrtsstaatlicher
Restrukturierung und Migrationspolitik in Österreich für die Etablierung eines
„transnational care space“ geklärt werden.
3.2.
Careregime und Migrationsregime
Die aktuelle sozial- und
finanzpolitische Situation in Österreich ist gekennzeichnet durch die Reduktion
der Staatsausgaben sowie der Staatsaufgaben und geht oft auf Kosten der
Sozialpolitik und damit auf Kosten der Frauen (vgl. Beigewum 2002: 112ff.). Denn
ihnen wird durch die Informalisierung sozialer Dienstleistungen, die aus
budgetären Kostengründen nicht mehr vom Staat erbracht werden und vom Markt
nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können, die Ausführung dieser
Tätigkeiten (Gesundheitsversorgung, Bildung, Pflege) aufgebürdet. Zusätzlich
bedeutet Kostenreduktion im Bereich der sozialen Dienste Abbau von
Arbeitsplätzen und die Verdrängung von Frauen aus gesicherten
Arbeitsverhältnissen. Der Druck auf Frauen wird somit doppelt erhöht. Können
oder wollen Frauen diese ihnen zugeschriebene Betreuungsverantwortung nicht mehr
auf sich nehmen und fällt diese „Möglichkeit“ der Weigerung mit dem Rückzug der
öffentlichen Hand aus diesen Tätigkeitsbereichen zusammen, müssen Betreuungs-
und Pflegetätigkeiten von anderen Personen übernommen werden – und zwar in
„leistbarer“ Form. Unter der Sparprämisse und der Ideologie der
Eigenverantwortlichkeit und des Privatisierungs- bzw. Outsourcing- Zwangs
verschieben sich Investitionen und Interventionen von der öffentlichen Sphäre
auf die private Ebene (vgl. Sauer 2003). Die Beschäftigung von privaten
Reproduktionsleisterinnen wird durch steuerliche Abschreibmöglichkeiten (in
Frankreich) subventioniert oder durch die Vergabe von Dienstleistungsschecks und
die Schaffung von befristeten Arbeitsmöglichkeiten für „Haushaltshilfen in
Haushalten mit Pflegebedürftigen“ aus Mittel- und Osteuropa (in Deutschland)
erleichtert und gefördert. In Österreich wird das „Unternehmen Haushalt“ (vgl.
Regierungsprogramme ÖVP/FPÖ, 2000-2006) durch die Einführung des Pflegegeldes,
Kinderbetreuungsgeldes oder des seit 2006 einlösbaren Dienstleistungsschecks
unterstützt. Der Staat reguliert also durch eine bestimmte Politik den
„Arbeitsmarkt Privathaushalt“, da es schwierig ist, Haushalts- und
Pflegedienstleistungen unter Einhaltung tarifrechtlicher Bestimmungen marktfähig
und gleichzeitig leistbar zu machen.
In der Diskussion rund um
haushaltsbezogene Dienstleistungen in Österreich dreht es sich vor allem darum,
die Nachfrage nach Haushaltsarbeiterinnen zu bedienen. Der Frage nach den
Arbeitsbedingungen und dem Lohn der beschäftigten Frauen wird wenig Platz
eingeräumt. Die Einführung des Dienstleistungsschecks am 1.1.2006 sollte die
Anmeldung und Abrechnung von Haushaltsarbeiterinnen und somit die Beschäftigung
sozialversicherter Arbeitskräfte in privaten Haushalten (Kinderbetreuung,
Reinigungspersonal, Altenpflege) erleichtern und „unbürokratischer“ gestalten.
Mit dem Dienstleistungsscheck soll die Bezahlung nicht-kontinuierlich
erfolgender Arbeiten im Haushalt abgewickelt werden, wobei eine Höchstgrenze von
456,38 Euro pro Monat und Haushalt nicht überschritten werden darf. Sind diese
Bedingungen nicht erfüllt, müsste der/die ArbeitgeberIn ein unbefristetes
Dienstverhältnis mit dem/der ArbeitnehmerIn eingehen – mit allen Vorteilen für
den/die ArbeitnehmerIn, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit sich bringt,
wie zum Beispiel Kündigungsschutz. Darüber hinaus stellt sich die Frage,
warum der Gesetzgeber annimmt, dass Putzen und Kinderbetreuung keine
kontinuierlichen Arbeiten darstellen und damit Gegenstand eines
Dienstleistungsschecks sein können. An dieser Stelle ist auch festzuhalten, dass
Migrantinnen, die ohne arbeits- und/oder aufenthaltsrechtliche Bewilligung im
Privathaushalt arbeiten, von dieser Regelung ohnehin nicht profitieren können.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass der Dienstleistungsscheck auf wenig
Resonanz gestoßen ist: Geplant war für 2006 ein Verkauf von rund 500.000 Schecks
Österreich weit gewesen, verkauft wurde aber nur ein Zehntel der erwarteten
Summe.
Eine weitere Säule des „Untenehmen
Haushaltes“ betrifft die Beschäftigung von Au- Pairs aus Nicht-EWR-Staaten. Auf
den ersten Blick erscheint es fragwürdig, was Au- Pairs mit dem Unternehmen
Haushalt zu tun haben. Denn Au- Pair- Kräfte stehen eigentlich nicht in einem
Dienstverhältnis, sondern sollten Gäste sein, die in den Kreis der Familie zum
Zwecke des Spracherwerbs und des Kulturaustausches aufzunehmen sind und von
denen gegen Kost, Logis und Taschengeld erwartet wird, dass sie leichte
Haushaltstätigkeiten und Kinderbetreuung übernehmen. Mit 1. April 2001 trat eine
Novelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur
Ausländerbeschäftigungsverordnung in Kraft, wodurch Au- Pair- Kräfte aus
Nicht-EWR-Ländern aus der Ausländerbeschäftigungsquote fallen; es besteht nur
noch Anzeigepflicht bei der regionalen AMS- Geschäftsstelle. Die Erleichterung
der Beschäftigung von Au- Pair- Kräften hat demnach eine bestimmte Funktion in
Bezug auf das Migrationsregime und die sozialstaatlichen Reformen. Hier werden
Möglichkeiten in Einklang mit der vorherrschenden Migrations- und Sozialpolitik
(restriktive Einwanderungspolitik und sozialstaatlicher Rückzug) geschaffen, die
durch eben diese Politik entstandenen Probleme zu lösen: Die Verordnung ist eine
Ausnahmeregelung für de facto- Arbeitskräfte in privaten Haushalten aus Ost- und
Mitteleuropa[8],
die somit nicht unter die strenge Quotierung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten
bzw. die Übergangsregelungen zum Arbeitsmarkt für BürgerInnen aus den neuen
EU-Mitgliedsstaaten fallen. Der niedrige Preis für die Arbeitskraft (2 Euro pro
Stunde bei 25 Stunden Arbeitszeit pro Woche) bleibt aufrecht erhalten, da sie im
Gegenzug Kost, Logis und die Möglichkeit Humankapital und kulturelles Kapital
(Hess 2002: 107) durch die Erfahrungen in Österreich zu lukrieren, bekommt.
Im Bereich der Pflege- und
Betreuungsarbeit wurden entscheidende Re-Strukturierungen hin zu einer größeren
privaten Verantwortung bereits Anfang der 1990er Jahre gelegt. Die
Vereinheitlichung und Einführung eines Pflegegeldes auf Bundesebene im Jahre
1993 bedeutet eine klare Entscheidung für ein (Geldleistungs-)System, das den
Pflegebedürftigen und ihren Familien in erster Linie finanzielle Unterstützung
in dieser sozialen Notsituation zukommen lässt. Da das Bundespflegegeld
allerdings nur als ein „Beitrag“ zu den pflegebedingten Mehraufwendungen
konzipiert wurde, stehen den auf Pflege und Langzeitbetreuung angewiesenen
Menschen folgende Alternativen zur Auswahl: 1) der Einsatz zusätzlicher privater
finanzieller Ressourcen zur Abdeckung der pflegebedingten Kosten; 2) der
Rückgriff auf unbezahlte bzw. nur symbolisch abgegoltene Betreuungsarbeit von
informell pflegenden Familienmitgliedern und FreundInnen[9];
3) die Beschäftigung von Migrantinnen, die unter irregulären, nicht
sozialversicherten Bedingungen im Privathaushalt meist rund um die Uhr pflegen,
betreuen und zusätzlich den Haushalt führen. Durch die Einführung des
Pflegegeldes 1993 wurde die Übernahme von Pflegearbeit durch Frauen aus Mittel-
und Osteuropa nicht nur „ermöglicht und angereizt“ (Hammer 2002: 4),
sondern ist „vielfach die einzige faktische Alternative zur unbezahlten
Pflege in der Familie, gleichzeitig aber eine Marktlösung am regulären
Arbeitsmarkt vorbei“ (Österle/Hammer 2004: 101).
Grundsätzlich zielt die
Organisation der österreichischen Langzeitpflege auf „eine klare Definition
öffentlicher Verantwortung, sowohl hinsichtlich Finanzierung als auch Ausprägung
der erbrachten Leistung“ (Österle/Hammer 2004: 97) ab. Bei der Gestaltung
der Gesetzesinitiativen wurde jedoch die „konkrete Erstellung der Leistung
Pflege und Betreuung [...] relativ offen“ gelassen (ebd.). Unter den
gegebenen Rahmenbedingungen, wie dem nicht vorhandenen flächendeckenden Netz an
sozialen Dienstleistungen und den mit der Inanspruchnahme solcher Leistungen
verbundenen hohen finanziellen Kosten, hat die Vermarktlichung von Pflege die
Ungleichheiten unter Frauen als potentiellen Betreuungspersonen verstärkt
(Hammer/Österle 2004). Auf der einen Seite kommt es zu Ungleichheiten zwischen
einheimischen Frauen unterschiedlicher sozialer Schichten, da Frauen mit höherem
Einkommen durch die Einführung des Bundespflegegeldes es sich leisten können
Betreuungsaufgaben an haushaltsfremde Personen zu delegieren. Andererseits
wurden Hierarchien zwischen einheimischen Frauen und Migrantinnen generiert, da
letztere aufgrund ihrer Nationalität bzw. dem ihnen zugeschriebenen
beschäftigungs- und aufenthaltsrechtlichem Status als Ausländerinnen vom
formellen Arbeitsmarkt weiterhin ausgeschlossen sind (vgl. Kapitlel 3.1) oder in
einem ethnisch segmentierten Arbeitsmarkt vor allem in bestimmten „Nischen“, wie
dem informellen Sektor für haushaltsnahe und personenbezogene Dienstleistungen,
Beschäftigungsmöglichkeiten finden.
Vergleicht man in
unterschiedlichen europäischen Ländern die Organisation von Langzeitpflege,
weist die Ausprägung des österreichischen Pflegevorsorgesystems ein hohes Maß an
De-Regulierung auf (Ungerson 2004). Es wird weder festgelegt, wofür das
Pflegegeld verwendet werden soll, noch definiert, ob Angehörige mit dem Geld für
ihre Arbeitsleistungen entgolten werden dürfen oder nicht. Clare Ungerson (2004:
194f.) zeigt auf, dass vor allem in gänzlich unreglementierten ‚cash- for- care’
Systemen eine deutliche Tendenz zur Entstehung von informellen
Pflegearbeitsmärkten gegeben ist, insbesondere dann, wenn Migrantinnen als
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Unter den gegebenen
wohlfahrtstaatlichen Rahmenbedingungen sowie den liberalen Einreisebestimmungen
für OsteuropäerInnen hat die Neugestaltung des österreichischen
Pflegevorsorgesystems mit der deutlichen Präferenz für Pflege zu Hause zu einer
gestiegenen Nachfrage nach leistbarer, migrantischer Pflege- und
Betreuungsarbeit geführt und damit die Etablierung eines transnationalen
Pflegedienstleistungsmarktes forciert. Die Tolerierung irregulärer
Betreuungsformen hat dem österreichischen Staat jährlich Beträge in
Millionenhöhe erspart, die anderenfalls für Langzeitpflege ausgegeben werden
müssten. Ebenfalls haben Familien mit entsprechenden finanziellen Ressourcen,
die sich eine bzw. zwei irregulär beschäftigte Pflegerinnen leisten können, von
diesen neuen staatenübergreifenden Beschäftigungsoptionen profitiert. Pflege und
Betreuung zu Hause wird damit hauptsächlich von einheimischen Frauen unterer
Einkommensschichten, die unbezahlt arbeiten oder deren Leistungen nur symbolisch
abgegolten werden, und von Migrantinnen, die auf irregulärer Basis pflegen,
erbracht. Die von der Regierung mit der Einführung des Bundespflegegeldes
gepriesene „Wahlfreiheit“ für die betroffenen pflegebedürftigen Personen und
ihre Familien entpuppt sich damit zu einer Farce, da das Pflegegeld nur einen
Bruchteil der pflegebedingten Kosten abdeckt und kein flächendeckendes Netz an
leistbaren, sozialen Diensten gewährleistet wird. Damit besteht die tatsächliche
Möglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsarrangements zu wählen und die
Wahlfreiheit Betreuungsarbeit unbezahlt in der Familie zu übernehmen oder eben
nicht nur für Familien mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen bzw. für Frauen
aus einkommensstarken Schichten.
3.3. Die „Legalisierung“
des irregulären Care- Sektors
Seit Jahren ist das Thema
der irregulär beschäftigten Pflege- und Betreuungspersonen, die aus den
angrenzenden Nachbarstaaten zu Arbeitszwecken nach Österreich reisen, den
politisch Verantwortlichen bekannt. Stillschweigend wurde das „Problem“
jahrelang ignoriert, tabuisiert oder einfach toleriert, da weder für den
heimischen Arbeitsmarkt noch das Pflegesystem negative Konsequenzen zu
befürchten waren - ganz im Gegenteil entlastete der informelle Sektor das
gesamte Pflegevorsorgesystem. Die Betroffenen, die pflegenden Migrantinnen,
formierten Selbsthilfenetzwerke, die ihre prekäre Situation verbesserte und
ihnen ein gewisses Maß an Sicherheit gewährten (vgl. Gendera 2007). Eine
deutliche Verbesserung ihrer arbeitsrechtlichen (vor 2004 ebenso
aufenthaltsrechtlichen) Situation oder ihrer Arbeitsbedingungen war bis vor
kurzem nicht absehbar. Erst im Sommer 2006 zwang die durch einen Kurierartikel
unter dem Titel: „Illegale Pflege: Erste Anzeigen“ (Kurier, 2. 8. 2006)
entfachte Debatte alle politischen Parteien und Interessensvertretungen zu einer
Stellungnahme.
In der öffentlichen
Diskussion stehen die Interessen und Bedürfnisse der inländischen
ArbeitgeberInnen und der pflegebedürftigen Personen im Mittelpunkt. Es wird über
ihre Ängste vor Strafverfolgung wegen illegaler Ausländerbeschäftigung oder
drohender Abschiebung ins Heim, wenn der „Pflegeengel aus der Slowakei“
aufgrund geltender Bestimmungen zur Beschäftigung von AusländerInnen die Arbeit
niederlegen muss, gesprochen. Die Perspektiven und Wünsche der Migrantinnen
werden in der Diskussion nicht gänzlich außer Acht gelassen, stehen jedoch nicht
im Zentrum des Diskurses, sondern werden den Bedürfnissen des österreichischen
Arbeitsmarktes nachgereiht. Daher werden wir als nächstes die im Zusammenhang
mit der irregulären Pflegarbeit diskutierten „Legalisierungsvorschläge“ und die
möglichen Konsequenzen für die Beschäftigen kurz skizzieren, um in Kapitel 4
ausführlich auf die Perspektiven und Wünsche der Migrantinnen, die in
österreichischen Privathaushalten arbeiten, einzugehen.
Die vorgebrachten
Reformansätzen und Regularisierungsbestrebungen für den Betreuungs- und
Pflegedienstleistungssektor umfassen erstens eine „bedarfsorientierte Öffnung
des Arbeitsmarktes“, die bereits durchgesetzt wurde. Diese Ausnahme aus dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz für in Privathaushalten beschäftigte Pflege- und
Betreuungspersonen gilt unter der Voraussetzung, dass im ArbeitgeberInnen-
Haushalt ein/eine PflegegeldbezieherIn mit einem monatlichen Pflegebedarf von
mindestens 120 Stunden lebt (Stufe drei des Bundespflegedeldes) und das
Beschäftigungsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze von 333,16 Euro liegt.
Als zweiten Schritt in Richtung Legalisierung dieses Arbeitmarktes konnten sich
SPÖ und ÖVP auf ein „Pflegeamnestiegesetz“ einigen, das die AuftraggeberInnen,
meist die Familienangehörigen der zu Betreuenden bzw. die Pflegebedürftigen, vor
Strafverfolgung verschont. Diese Übergangsregelung setzt bis Ende Juni 2007 die
Strafbestimmungen verschiedener Gesetze, die im Zusammenhang mit einer
irregulären Beschäftigung die ArbeitgeberInnen betreffen – Betrug in steuer-,
sozialversicherungs-, arbeits-, und fremdenrechtlicher Hinsicht – außer Kraft.
Zivilrechtliche Ansprüche, z.B. ein zu niedriges Gehalt, können von den
„illegal“ Beschäftigten auch weiterhin eingeklagt werden (Kurier, 30. 11. 2006).
Drittens ist eine arbeitsrechtliche Ermöglichung der Beschäftigung von
Rund-um-die-Uhr-Pflege in Privathaushalten geplant. Derzeit wird an der
Gestaltung eines so genannten „Hausbetreuungsgesetzes“ gearbeitet, das
24-Stunden-Betreuung einerseits als unselbstständige Arbeit wie auch als
selbstständige Tätigkeit im Rahmen eines freien Gewerbes ermöglichen soll.
Die Schaffung von legalen
Wegen zur Ausübung von Haushalts- und Pflegearbeit bedeutet zuallererst eine
öffentliche Anerkennung des Bedarfs nach geschlechtsspezifischen Arbeits- und
Migrationsmöglichkeiten. Die Anerkennung und Etablierung von domestic und care
work als Erwerbsarbeit eröffnet den Migrantinnen die Option auf ein formales und
abgesichertes Beschäftigungsverhältnis. Allein die Festschreibung von
Rahmenbedingungen – wie Arbeits- und Ruhezeiten oder Aufgabenbereichen – schafft
eine rechtliche Grundlage, mit der Abweichungen festgemacht und eingeklagt
werden können. Auch wenn die formale Regelung dieses Arbeitsmarktsbereiches eine
Stärkung der Position der Beschäftigten bedeutet, sind damit die zentralen
Probleme, mit denen die Haushaltsarbeiterinnen alltäglich konfrontiert sind,
noch nicht gelöst. Die Dichotomie zwischen privater und öffentlicher Sphäre wird
weiterhin den Arbeitsplatz Haushalt strukturieren – der Arbeitsort wird als
Privatbereich angesehen und das Beschäftigungsverhältnis in großem Ausmaß
über eine persönliche Beziehungsebene definiert. (vgl. Kapitel 2.2) Höglinger/Berka
(1994) wiesen bereits in einer vor mehr als zehn Jahren erschienenen Studie zur
Situation von Hausangestellten darauf hin, dass auch in formalen
Beschäftigungsverhältnissen bestehende rechtliche Rahmenbedingungen in der
Praxis nicht eingehalten werden.
Auf der anderen Seite
bedeuten „Pflegearbeitsplätze für Migrantinnen“, wie sie in Österreich
vorgesehen sind, eine rechtlich legitimierte Etablierung der so genannten
„Dienstbotinnengesellschaft“ im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung.
Migrantinnen werden auf „typisch“ weibliche Berufsfelder und Aufgabenbereiche
festgeschrieben, was die bereits existierende ethnische und
geschlechtsspezifische Segmentierung des österreichischen Arbeitsmarktes
zusätzlich verstärkt. Daher muss die Forderung „Gleichstellung von MigrantInnen
am Arbeitsmarkt“ lauten. Diese kann nur erreicht werden, wenn auch die
rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind. Gleichzeitig sollen
Beschäftigungsmöglichkeiten für 24-Stunden-Betreuung im Haushalt geschaffen
werden ohne allerdings Abhängigkeitsstrukturen zwischen ArbeitgeberInnen und
Arbeitnehmerinnen zu etablieren.
4.
Grenzüberschreitende Lebensperspektiven
Die Möglichkeit, für die
finanzielle Grundversorgung ihrer Familie hier oder im Herkunftsland zu sorgen,
ist für viele Hausarbeiterinnen ein entscheidender Grund zumindest auf weiteres
in Österreich bleiben zu wollen. Im folgenden Abschnitt möchten wir einigen
Lebensentwürfen von im Privathaushalt beschäftigten Frauen nachgehen. Wir
differenzieren dabei zwischen Migrantinnen, die in Privathaushalten stundenweise
beschäftigt sind und vor allem Putz- und Kinderbetreuungsarbeit verrichten und
Pflegerinnen, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben. Insbesondere
lässt sich ein Unterschied dieser beiden Haushaltstätigkeiten in der
öffentlichen und persönlichen Wahrnehmung feststellen, der auch Auswirkungen auf
die Zukunftsperspektiven der Migrantinnen in dem jeweiligen Care- Sektor hat. Es
wird dabei eine Hierarchie der Berufe im Care- Sektor erkennbar, diese
Hierarchie spiegelt sich teilweise auch in den Arbeitsbiographien der Frauen
wider. Sexarbeit steht am untersten Ende dieser Hierarchie, bezahlte Hausarbeit
und Kinderbetreuung wird insbesondere von hoch qualifizierten Frauen als
dienende und wenig prestigeträchtige Arbeit empfunden, Pflegearbeit schließlich
wird von Frauen, die einen längeren Aufenthalt in Österreich planen und nicht in
ihren erlernten Beruf zurückkehren können, als akzeptable Zukunftsperspektive
gesehen (vgl. Caixeta et.al. 2004). Die Perzeption von Haushaltstätigkeiten, die
Entwicklung realitätsnaher Lösungsansätze sowie die beruflichen und privaten
Perspektiven von Migrantinnen, die in österreichischen Haushalten arbeiten,
werden wiederum am Beispiel ukrainischer und polnischer Haushaltsarbeiterinnen
in Österreich gezeigt.
4.1.Putzen,
Kinderbetreuung
Haushaltsarbeiterinnen,
die Putzen und Kinderbetreuung anbieten, sehen die stundenweise Beschäftigung in
Privathaushalten als eine vorübergehende Tätigkeit zum Zweck der
Existenzsicherung Diese Tatsache ist auch im Zusammenhang mit der
gesellschaftlichen Abwertung von Hausarbeit sowie den prekären Rahmenbedingungen
der Beschäftigung zu sehen. Die Betonung des „Übergangsstadiums“ dient dabei als
Schutz vor etwaigen Abwertungen und sorgt dafür, Zielvorstellungen und
Perspektiven für die Zukunft nicht aus den Augen zu verlieren. (vgl. Caixeta
et.al. 2004)
In den von uns
durchgeführten Interviews zeigte sich, dass Migrantinnen aus Osteuropa, die im
Haushaltsbereich als Putzfrauen oder Kinderbetreuerinnen tätig sind, zumindest
über einen Abschluss eines Gymnasiums verfügen, die meisten absolvierten auch
ein Universitätsstudium. In Österreich ist die Chance in ihrem ursprünglichen
Beruf zu arbeiten sehr gering. Bei denjenigen Frauen, die sich illegalisiert in
Österreich aufhalten, gibt es keine Möglichkeit außerhalb des informellen
Sektors zu arbeiten. Trotzdem möchte sich keine der Interviewpartnerinnen als
„Putzfrau“ identifizieren. Diese Arbeit wird durchwegs als notwendige und
vorübergehende Tätigkeit zum Geld verdienen angesehen – auch wenn manche schon
sieben Jahre in Österreich in privaten Haushalten arbeiten. Haushaltsarbeit wird
als unqualifizierte, dienende Arbeit wahrgenommen, bei der es keine
Aufstiegschancen gibt und die Position der Putzfrau gegenüber dem/der
Arbeitgeber/in eine professionell wie auch hierarchisch inferiore ist.
Dequalifizierung ist schwer zu akzeptieren. Olga beispielsweise empfand den
Wechsel vom Beruf der Lehrerin zur Putzfrau als sozialen und emotionalen
Abstieg:
„Für mich war es sehr
schwer, zu akzeptieren, dass ich hier putze, weil ich dort eine Lehrerin war.
(..) Ich hatte immer Respekt und Achtung. Alle sind per Sie. Du bist jemand, du
bist eine Lehrerin. (…). Seit ich nach Wien gekommen bin, mache ich das nicht
mehr. Du stehst neben diesem Klo, putzt es und du fühlst dich irgendwie, nicht
angeekelt, aber erniedrigt. Du warst eine Lehrerin, hattest immer mit Heften und
Bleistiften zu tun, und jetzt musst du Klo putzen! Du sitzt, ärgerst dich und
putzt.“
Die Notwendigkeit der
bezahlten Haushaltsarbeit wird allerdings anerkannt sowie die Kontinuität der
Arbeit in Privathaushalten geschätzt. In den Interviews mit
Haushaltsarbeiterinnen hat sich herausgestellt, dass es eine den Frauen auch
bewusste Diskrepanz zwischen der Notwendigkeit mit bezahlter Haushaltsarbeit
Geld zu verdienen, und der Selbstachtung, die sie trotz ihrer Dequalifizierung,
die sich aufgrund der gesellschaftlichen Abwertung des Berufs der
HaushaltsarbeiterIn ergibt, nicht zu verlieren bereit sind, gibt.
Verarbeitungsstrategien ergeben sich einerseits durch die Nicht-Identifikation
mit dem Beruf der Haushaltsarbeiterin, auch wenn diese Frauen jahrelang darin
arbeiten, andererseits in der offensiven Darstellung ihrer Qualifikation als
Haushaltsarbeiterin oder pragmatischen Anerkennung der Berufswahl für diesen
Lebensabschnitt. Irina, ebenfalls Lehrerin aus der Ukraine, bringt die
unterschiedlichen Verarbeitungsstrategien der Frauen in Bezug auf ihren
derzeitigen Beruf im Vergleich zu ihrer Freundin auf den Punkt:
„Ich habe eine
Freundin, die hier schon verheiratet ist. Sie ist auch Lehrerin, aber sie hatte
Probleme mit dem Putzen. Sie wollte nicht Klosett putzen. ‚Ich bin eine
Lehrerin, wozu soll ich Klo putzen?’ Ich habe ihr gesagt: ‚Vera, ich brauche
viele Klos!’ (lacht) Mit der Arbeit hier kann ich alles machen, ich habe keine
Komplexe.“
Die Erfahrungen der Frauen
lassen sie auch zwischen „guter“ und „schlechter“ bezahlter Hausarbeit abstufen.
Als Tenor zieht sich durch die Interviews, dass regelmäßig durchgeführte
Haushaltsarbeit auf breite Resonanz stößt. Dabei wird allerdings keine Arbeit
angestrebt, bei denen die Haushaltsarbeiterinnen bei den ArbeitgeberInnen
gleichzeitig wohnen. Viele Frauen sprechen über schlechte Erfahrungen als
Live-ins. Insbesondere die Angewiesenheit auf eine/n Arbeitgeber/in und das
Gefühl des „Eingesperrtseins“ wird von den interviewten Frauen als negativ
empfunden. Oksana arbeitete
als Live-in in einem Haushalt, in dem sie auch Kinder betreute:
„Du musst
auf die Kinder aufpassen und den Haushalt erledigen, arbeitest von sieben in der
Früh bis zehn am Abend. Manchmal habe ich nur vier Stunden geschlafen. Zum
Beispiel ich musste immer um halb fünf Uhr aufstehen, denn eines der Kinder
musste immer aufs Klo um diese Zeit und ich musste ihn abpassen, damit er nicht
ins Bett macht. Dafür bekam ich 300 Euro im Monat.“
Der Wechsel von der
Live-in- Arbeit zu einer in mehreren Arbeitsstellen tätigen Haushaltsarbeiterin
wird als Verbesserung erlebt, obwohl auch diese Art der Tätigkeit mit
Unsicherheiten – insbesondere was die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten
und die korrekte Ausbezahlung der Löhne betrifft – behaftet ist (vgl. Caixeta
et.al. 2004).
Für Frauen, die in
Österreich keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, ist die oberste
Priorität, sich legal in Österreich aufhalten und arbeiten zu können, „denn
die Leute sind ohnehin da. Wir sind da. Egal illegal oder legal.“, meint
Kristina, eine in Wien arbeitende Ukrainerin. Insbesondere die Angst vor
Schubhaft und Abschiebung und die damit verbundenen Aufwände, wieder nach
Österreich kommen zu können, wiegen hier schwer. Darüber hinaus besteht der
Eindruck, dass illegalisierte Migrantinnen in Österreich als „Kriminelle“
wahrgenommen werden.
„Ja so schwer ist es
hier. Ich weiß nicht, warum die Österreicher sagen zu uns schwarze Menschen. Ist
ein bisschen beleidigend. Ja. Was ich mache, ist schlecht für sie. Aber ich
arbeite einfach als Putzfrau. Dort werden nicht alle Österreicherinnen arbeiten.
Ich nehme nicht jemandem den Arbeitsplatz weg. Aber ich stehle nicht, ich
arbeite. Ich arbeite ehrlich und mit meinem Gewissen.“
(Kristina)
Wenn es sich bei ihrer
Tätigkeit in Österreich, um ein „temporäres Projekt“ handelt, ist auch der
Wunsch nach Reise- und Pendelmöglichkeit sehr groß. Kinder und Familie nicht
sehen zu dürfen, wird als ein vorenthaltenes Menschenrecht empfunden. Vergleiche
mit anderen Ländern wie Italien oder Spanien, wo HaushaltsarbeiterInnen auch aus
Drittstaaten über eigene Arbeits- und Aufenthaltskontingente verfügen oder es
regelmäßig Legalisierungen von illegalisierten MigrantInnen gibt, machen für
drittstaatsanghörige Migrantinnen ihre besonders unterprivilegierte Position
sowohl in Bezug auf Aufenthalts- als auch auf Arbeitsrechte deutlich.
4.2.Pflege- und
Betreuungsarbeit von Hochbetagten
Die Arbeits- und
Lebenssituation von irregulär beschäftigten Pflegerinnen aus den osteuropäischen
Mitgliedsstaaten unterscheidet sich in einigen zentralen Punkten von derjenigen
der ukrainischen Migrantinnen. Als Bürgerinnen der Europäischen Union genießen
sie aufenthaltsrechtliche Sicherheit in Österreich. Schon vor dem Beitritt zur
EU im Jahr 2004 konnten sie aufgrund der liberalen Visa- Bestimmungen für
OsteuropäerInnen ihren Aufenthaltsstatus durch regelmäßiges Pendeln ins
Herkunftsland „erneuern“. Die temporäre Aufenthaltsmöglichkeit in Österreich,
die besonderen Herausforderungen in der Pflege- und Betreuungstätigkeit und die
transnationalen Netzwerke der Frauen begünstigten die Entstehung von zeitlich
befristeten Beschäftigungsmustern. In den meisten Fällen versorgen zwei
Pflegerinnen eine betreuungsbedürftige Person, sie wechseln sich im
14-Tagesrhythmus ab, so dass 24 Stunden am Tag eine Pflegeperson bei der/dem
PatientIn ist. Diese Arbeitsorganisation, die anfänglich von kommerziell tätigen
Vermittlungsagenturen und Vereinen etabliert wurde, wird auch von den
Migrantinnen genutzt, die über ihre informellen Netzwerke Betreuungsstellen
suchen. Der Arbeitsrhythmus ermöglicht es den Live-in Beschäftigten sich von der
emotional und körperlich äußerst strapazierenden Pflegetätigkeit zu erholen und
gleichzeitig können die Frauen ihre eigenen familiären Versorgungsaufgaben zu
Hause wahrzunehmen.
Auch die konkrete
Arbeitssituation von Live-in Betreuungspersonen in der Altenpflege unterscheidet
sich von den Aufgaben der Haushaltsarbeiterinnen, die in erster Linie putzen
oder Kinder betreuen. Die spezifischen Bedürfnisse von demenzkranken Personen,
die einen hohen Betreuungsaufwand aufweisen, führen dazu, dass die
Bewegungsfreiheit der care worker inner- und außerhalb des Haushalts extrem
eingeschränkt ist. In einigen Fällen kann die Pflegeperson während ihres
gesamten Arbeitsaufenthalts den betreffenden Haushalt nicht verlassen, weil die
Tätigkeit permanente Aufsicht und Anwesenheit erfordert. Ein Symptom von
Demenzerkrankungen ist die personenzentrierte Anhänglichkeit, welche zusätzlich
durch die Rund-um-die-Uhr-Betreuungsform gefördert wird. Die Anhänglichkeit
ihrer PatientInnen und die dauernde Aufsichtspflicht führen dazu, dass die
Pflegerinnen ihre Arbeitssituation „wie im Gefängnis“ beschreiben:
„Es ist wirklich
psychisch so belastend, davon hast du keine Vorstellung. Wenn du in einem Zimmer
mit einer alten Person bist. [...] Oder jetzt habe ich einen Mann der ist ein
Alzheimer. Der weiß nicht wie er heißt, wo er ist, er weiß gar nichts, dass
heißt du bist fast wie im Gefängnis. Wenn du irgendwohin fortgehen willst,
einkaufen, oder du hast eine Freundin im selben Ort, dann hast du sowieso immer
Angst was dein Patient zu Hause treibt. Weil die suchen dich immer, wenn sie
dich nicht sehen und suchen dich. Es ist furchtbar.“
(Jolanda, Tschechien)
Vergleicht man die
Aussagen der ukrainischen Frauen, die vorwiegend hauswirtschaftliche Tätigkeiten
und Kinderbetreuung übernehmen, betonen die Pflegerinnen aus der Slowakei,
Tschechien oder Polen weniger stark den Übergangscharakter ihrer Tätigkeiten.
Jedoch definieren viele ihre aktuelle arbeitsrechtliche Situation, die
irreguläre Beschäftigung als Pflegerin in Privathaushalten, als eine
lebensbedingte Übergangsphase. Einige Frauen, insbesondere die Älteren streben
eine sozialversicherte Beschäftigung bzw. Ausbildung im Gesundheits- und
Sozialbereich an. Erfahrungen von Migrantinnen- Organisationen wie Maiz aus Linz
zeigen, dass momentan viele Migrantinnen an einer Ausbildung zur Alten- und
Pflegebetreuerin interessiert sind, da in diesem Bereich eine zunehmende
Nachfrage zu verzeichnen ist, und es sich dabei um anerkannte, nicht tabuisierte
Tätigkeiten des Care- Sektors handelt. Allerdings generieren unterschiedliche
Lebensrealitäten wie Familie und Lebensmittelpunkt in Österreich oder im
Herkunftsland sowie soziale Charakteristika wie Alter, Ausbildung,
Deutschkenntnisse auch unterschiedliche Wünsche im Hinblick auf die berufliche
Zukunft und den Aufenthalt in Österreich. (vgl. Gendera 2007)
Der Wunsch nach arbeits-
und sozialversicherungsrechtlicher Sicherheit wird insbesondere von gut
ausgebildeten Frauen im Haupterwerbsalter formuliert. Für sie bedeuten der
Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und die damit verbundene Option auf
eine sozialrechtliche Beschäftigung eine Absicherung von sozialen Risiken wie
Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter. Gleichzeitig kann die Integration in den
primären Arbeitsmarkt eine emanzipatorische Auswirkung auf die Entscheidungen
der Migrantinnen haben: Für Frauen, deren soziale Absicherung im Herkunftsland
an ihren Status als „Ehefrau“ geknüpft ist, bedeutet die Arbeitsmarktintegration
einen eigenständigen Zugang zu sozialen Dienstleistungen in Österreich und damit
Unabhängigkeit von ihrem Partner im Herkunftsland. Dagegen unterscheiden sich
die Wünsche von bereits pensionierten Pflegerinnen, die ihren Lebensmittelpunkt
im Herkunftsland verorten. Sie streben keine arbeitsrechtliche Verbesserung
ihrer Situation an. Für sie stellt diese Tätigkeit einen lukrativen und
willkommenen Zusatzverdienst zu ihrer geringen Pension dar.
Abgesehen von Bezahlung
und sozialer Absicherung unterscheiden auch die Pflegerinnen zwischen „guten“
und „schlechten“ Betreuungsstellen. Eine „gute“ Betreuung zeichnet sich durch
Unabhängigkeit von kommerziellen Arbeitsvermittlungsorganisationen aus, deren
Tätigkeit die Frauen als „Ausbeutung“ empfinden. Eine durchgängige Nachtruhe ist
ein weiteres Unterscheidungskriterium. Ebenso wichtig sind regelmäßige Pausen
und Freizeit. Von zentraler Bedeutung ist auch die Möglichkeit, selbstbestimmt
arbeiten und entscheiden zu können. Insbesondere durch die Familienangehörigen
der Pflegebedürftigen fühlen sich die Frauen oft ausgenutzt und kontrolliert: „Du
solltest dich nur um den Patienten kümmern, aber die Familie, die Angehörigen,
die nutzen dich aus. Mit dem Garten, das ist mir ganz egal, wenn ich im Garten
stehe und gieße, aber nicht Unkraut jäten und ich weiß nicht was alles. Ich bin
nicht da, um mich um die ganze Familie zu kümmern!“ (Jolanda) Gerade in
Haushalten, in denen auch die Familie des/der Gepflegten wohnt, wird die
Arbeitskraft der care worker aufgrund ihrer permanenten Anwesenheit und
scheinbaren Verfügbarkeit ausgenutzt. Sie werden angehalten,
Versorgungstätigkeiten für alle Haushalts- Angehörigen zu übernehmen, die weit
über die ursprünglich vereinbarten Tätigkeitsbereiche und Aufgaben hinausgehen.
5. Abschließende Bemerkungen
In diesem Artikel haben
wir aufgezeigt, welchen bedeutenden Beitrag Migrantinnen für die Versorgung
österreichischer Haushalte leisten und welche Rolle sie im wohlfahrtsstaatlichen
Kontext und darüber hinaus im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung spielen.
Die Arbeitsleistungen der Frauen aus Ost- und Mitteleuropa erfüllen eine
doppelte Funktion für österreichische Haushalte: erstens wird die Erledigung der
Reproduktionsarbeit auf Migrantinnen übertragen. Es finden Verschiebungen
innerhalb des informellen Sektors statt, da vormals unbezahlte Haus- und
Reproduktionsarbeit kommodifiziert wird und somit österreichische Haushalte von
unbezahlten Versorgungsleistungen entlastet werden. Zweitens werden Konflikte um
die Erledigung der Haushaltsarbeit, die sich aus der geschlechtsspezifischen
Zuweisung des Reproduktionsbereichs an Frauen ergeben, aus dem Familienhaushalt
auf eine externe Person, in der Regel eine Migrantin, ausgelagert.
Die Haltung des
österreichischen Staates gegenüber der geschlechtsspezifischen Nachfrage nach
Haushaltsarbeiterinnen ist durch Ambivalenz geprägt: Auf der einen Seite werden
fremdenrechtliche Gesetze zur Beschäftigung und Niederlassung von
neuzuwandernden MigrantInnen immer rigider, gleichzeitig fördern liberale
Bestimmungen wie die Au-Pair Regelungen oder die Organisation von Langzeitpflege
in Österreich die Entstehung von transnationalen, informellen Arbeitsmärkten. Im
Spannungsfeld zwischen der gestiegenen Nachfrage nach Haushalts- und
Pflegearbeiterinnen, einer Politik der Ignoranz dieses Bedarfs und der
Abschottung nach Außen auf der österreichischen Seite sowie bestehender
Reisemöglichkeiten, internationaler Einkommensunterschiede und der sich daraus
ergebenden lukrativen Erwerbsmöglichkeiten für Migrantinnen ist ein
transnational care space entstanden, indem ungeachtet von
nationalstaatlichen Reglementierungen Haushalts- und Pflegedienstleistungen
grenzüberschreitend organisiert, erbracht und konsumiert werden. Migrantinnen
treffen im Rahmen diese grenzüberschreitenden sozialen Raums Entscheidungen,
bauen Netzwerke und soziale Beziehungen auf und sind damit neben Nationalstaaten
die zentralen Akteurinnen, die den transnational care space mitgestalten.
E-Mail:
stokrotka23 @ yahoo.de
bettina.haidinger @ reflex.at
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[1]
Sandra Gendera untersuchte in ihrer Diplomarbeit „Transnational Care Space
Zentraleuropa“ die Arbeits- und Lebensbedingungen von irregulär
beschäftigten Migrantinnen in der häuslichen Pflege. Bettina Haidinger
schreibt derzeit an einer Dissertation über transnationale
Haushaltsorganisation von Migrantinnen aus der Ukraine. Die Ergebnisse
beider Arbeiten beruhen auf der Analyse qualitativer empirischer Forschung.
[2]
Dadurch können die privaten Lohnkosten über den Betrieb abschreibbar gemacht
werden und das 15. Monatsentgelt eingespart werden, da eine Regelung im
Hausgehilfengesetz besagt, dass der Geltungsbereich des
Hausgehilfengesetzes wegfällt, wenn auch nur im geringfügigen Ausmaß im
Gewerbebetrieb des/der Arbeitgebers/in gearbeitet wird.
[3]
Im Gegenteil muss die Haushaltsarbeiterin unbezahlten „Urlaub“ nehmen, wenn
der/die ArbeitgeberIn Ferien macht. Das bedeutet für die Beschäftigte
oftmals ein Monat Arbeits- und Entgeltentfall.
[4]
In Österreich werden verschiedene Klassen von MigrantInnen konstruiert, die
unterschiedlichen Rechten und Pflichten gegenüber dem österreichischen Staat
unterliegen. Die wichtigsten „Kategorien“ von ZuwandererInnen sind
EU-BürgerInnen, anerkannte Konventionsflüchtlinge, MigrantInnen aus Ländern,
mit denen Österreich oder die EU Assoziierungsabkommen o.ä. unterhalten,
AsylwerberInnen und sonstige Drittstaatsanghörige. Die Möglichkeit zur
Erwerbstätigkeit von Drittstaatsanghörigen in Österreich ist nicht nur im
Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt, sondern auch abhängig von
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen.
[6]
Zwei Prinzipien sind grundlegend für die österreichische
Ausländerbeschäftigungspolitik: Der Inländerprimat sieht vor, dass
ÖsterreicherInnen sowohl bevorzugt eingestellt werden als auch erst nach
einem etwaigen Arbeitskräfte-Abbau von Nicht-ÖsterreicherInnen entlassen
werden. Der Generalvorbehalt besagt, dass MigrantInnen nur dann
beschäftigt werden dürfen, wenn die Lage und die Entwicklung des
Arbeitsmarktes und wichtige gesamtwirtschaftliche Interessen dies zulassen.
(vgl. Bauböck 2001)
[7]
Als Beispiel sei die Frauenmigration nach Wien angeführt: Am höchsten ist
der Frauenanteil unter StaatsbürgerInnen aus Mittelosteuropa in der
Altersgruppe zwischen 20 und 39 Jahren: Bei tschechischen Staatsangehörigen
liegt der Frauenanteil bei 71%, bei slowakischen: 68% (vgl. Wiener
Integrationsfonds 2003: 10f).
[8]
Laut Auskunft des
Arbeitsmarktservice sind seit der Einführung der Au-Pair-Anzeigebestätigung
am 1.4.2001 insgesamt 14.593 Anzeigen eingebracht worden (Stand Januar
2007). Ca. 80% der registrierten Au-Pairs kommen aus dem
osteuropäischen Raum nach Österreich. Bei der Auswertung nach
Herkunftsländern überwiegen die Anzeigebestätigungen für Frauen aus der
Ukraine, da dies eine der wenigen Möglichkeiten ist dokumentiert für eine
längere Periode nach Österreich einzureisen.
[9]
80% der betreuungs- und pflegebedürftigen Personen in Österreich werden
meist von weiblichen Angehörigen zu Hause versorgt.
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