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Karl Reitter: Alfred Sohn-Rethel und die „erweiterte Warenanalyse“ Wer erinnert sich noch an die Texte von Sohn-Rethel? Dieser Aufsatz ist ein Versuch, einige wesentliche Momente seiner Philosophie in Umrissen erneut zur Diskussion zu stellen. Den aufmerksamen LeserInnen wird nicht entgehen, dass so manches Element auch gegenwärtig, insbesondere innerhalb der so genannten Wertkritik, lebendig ist. Zugleich beinhaltet das Denken von Sohn-Rethel Elemente, die kaum mehr rezipiert werden. Hier eine kleine Ermutigung zum erneuten Nach-Denken. Alfred Sohn-Rethel versuchte ein ehrgeiziges und umfassendes Programm vorzulegen. Er verstand sich Zeit seines Lebens uneingeschränkt als Marxist. Obwohl er keinerlei Interesse an einer Kritik an Marx hatte, wurde ihm doch bewusst, dass seine Warenanalyse mit jener von Marx nicht wirklich harmonierte, zu einer vollständigen Klärung dieses Verhältnisses ist es jedoch nicht gekommen. Es sah in der Warenanalyse das Kernstück der Marxschen Gesellschaftsanalyse und der materialistischen Philosophie. Die wahre Bedeutung der Warenanalyse zeige sich allerdings erst dann, wenn sie um die Dimension der abstrakten Tauschhandlung erweitert wird. Dann ist in der Analyse der Ware „alles“ zu finden, die Formen des Denkens ebenso wie die Quelle und Form der gesellschaftlichen Ordnung. Unter Ableitung des Denkens aus dem gesellschaftlichen Sein verstand er weit mehr als den Nachweis, dass sich das Interesse der herrschenden Klasse im Denken der Zeit niederschlägt. Sohn-Rethel ging es um viel mehr, um die Ableitungen der abstrakten Denkformen und nicht bestimmter Denkinhalte aus der Warenanalyse. Er war vom Gedanken durchdrungen, ja vielmehr besessen, „dass im Innersten der Formstruktur der Ware - das Transzendentalsubjekt zu finden sei.“ (Sohn-Rethel 1972; 12) Das Rätsel der Beziehung zwischen Sein und Bewusstsein schien sich durch die Warenanalyse mit einem Schlag zu lösen. Die Kantsche Transzendentalphilosophie konnte scheinbar unmittelbar auf geschichtsmaterialistische Füße gestellt werden. Die abstrakten Formen des Denkens - Kategorien wie abstrakte Quantität, Substanz und Akzidenz, Atomizität usw. - schienen sich aus der Analyse der Ware, genauer aus der Analyse der Tauschhandlung ableiten zu lassen. Nun, wie selbst jene zugeben, die sich auf Sohn-Rethel ernsthaft bezogen, blieb dieses umfassende Programm weitgehend skizzenhaft.[1] Methodisch entwickelte Sohn-Rethel seine Thesen aus der strikten Unvereinbarkeit von Tauschhandlung und Gebrauchshandlung. Die Gebrauchshandlungen finden in der tatsächlichen empirisch erfahrbaren, raumzeitlichen Welt statt. Die Tauschhandlung hingegen ist durch die Abstraktion von allen empirischen Umständen gekennzeichnet. Die Abstraktionen, die notwendig sind, um die Tauschhandlung zu ermöglichen, gehen weit über jene Abstraktion vom Gebrauchswert hinaus, die Marx anführt. Der Tauschvorgang abstraktifiziert nicht nur die Ware, sondern er abstraktifiziert auch den „Raum“ in dem er stattfindet, die „Bewegung“ der Besitzübertragung, die „Zeit“ in der er stattfindet. Die Ware und die Handlung treten gewissermaßen aus der empirischen Welt insgesamt heraus; alles an Tausch und Ware nimmt abstrakten Charakter an. Diese Abstraktionen sind der Gleichsetzung der Waren noch vorgeordnet, Bedingung für die Gleichsetzung, nicht deren Folge. „Die abstrakte Natur der Tauschhandlung ist auch nicht Funktion der im Austausch stattfindenden Gleichsetzung der Waren. Sie ist vielmehr dieser Gleichsetzung vorgeordnet und liefert, wie sich zeigen wird, ihre Begründung.“ (Sohn-Rethel 1971; 117) Es ist also, als ob die Natur „um unsrer gesellschaftlichen Angelegenheit willen in den Warenkörpern den Atem anhält.“ (Sohn-Rethel 1971; 118) Obwohl der Warentausch real als raum-zeitlicher Prozess stattfindet, ist sein Inhalt notwendig abstrakt. Ebenso wie Marx beharrt Sohn-Rethel auf dem spezifischen Charakter der Abstraktion: Diese Abstraktionen haben ihren Sitz nicht im Denken, sondern in einer gesellschaftlichen Form des Handelns, des Tausches. Sie sind Realabstraktionen, nicht bloße Denkabstraktionen. Die scheinbare Autonomie des Intellekts Die abstrakten Kategorien sind also nicht denk- sondern handlungserzeugt. Sie beruhen auf der im Tausch vollzogenen Realabstraktion. Dieser Ansatz katapultiert Sohn-Rethel freilich aus dem eigentlichen Themenzusammenhang der Marxschen Warenanalyse, also der Oberfläche der kapitalistischen Zirkulationssphäre, hinaus. So, wie Sohn-Rethel die Realabstraktion ansetzt, muss sie dann gesellschaftliche Geltung annehmen, sobald der geldvermittelte Tausch eine bestimmte Bedeutung gewonnen hat. Tatsächlich zieht Sohn-Rethel Parallelen zwischen den ersten Münzprägungen in der Antike, die er sehr präzise um 680 vor Chr. Geb. ansetzt und dem Aufkommen der Philosophie in Griechenland. In der Münze nehme die Abstraktion sinnliche Gestalt an. Ob ausgesprochen oder nicht, muss die Abstraktion mitgedacht werden, sie drängt sich sozusagen durch den Gebrauch der Münze auf: „Denn er [der Kaufmannsverstand K.R.] behandelt diese Münzen faktisch, als ob sie aus einer unzerstörbaren und ungeschaffenen Substanz beständen, einer Substanz, über die die Zeit keine Macht hat. Nur wenn die Münzen eine solche Behandlung gestatten, sind sie von der Art, wie sie der Markt verlangt.“ Sohn-Rethel 1971; 123) Doch die „Werkzeuge“ des Denkens sind Abstraktionen. Kategorien wie Qualität, Quantität, Bewegung usw. entspringen keineswegs der Leistung des Intellekts, sondern den Realabstraktionen im Warentausch. Der Warentausch wiederum hat Handarbeit zur Voraussetzung. Somit, so kann Sohn-Rethels These zusammengefasst werden, ist die Unabhängigkeit des Intellekts und der Kopfarbeit von der Handarbeit nur scheinbar. Abgesehen vom Einwand, ob denn nicht Sprache selbst notwendig abstrakt ist – das Wort Baum z.B. bezeichnet ja nicht eine bestimmte konkrete Pflanze -, kann Sohn-Rethel keine inhaltliche Kritik an den Naturwissenschaften entwickeln, sondern beschränket sich darauf, die Abhängigkeit der Denkkategorien von den Handlungsvollzügen im Tauschakt nachzuweisen. Immerhin gelingt ihm – so sein Programm akzeptiert wird – eine präzisere Fassung des Zusammenhangs von gesellschaftlichem Seins und Denkformen. Seinen Ursprung im Warentausch verleugnend, setze sich der „abstrakte Verstand“ als unabhängiges, autonomes Moment. Vor allem ging es ihm darum, „die Naturwissenschaften und ihre Erkenntnisform“ in das „geschichtsmaterialistische Gesichtsfeld“ (Sohn-Rethel 1972; 15) einzubeziehen, eine Aufgabe, die sich Marx nie gestellt hätte. Zum Begriff „gesellschaftliche Synthesis“ Tatsächlich zur „erweiterten Warenanalyse“ wird das Programm von Sohn-Rethel durch den Begriff der „gesellschaftlichen Synthesis“. „Unter diesem Begriff, der im Mittelpunkt all unserer weiteren Ausführungen stehen wird, verstehen wir die Funktionen, die in verschiedenen Gesellschaftsepochen den Daseinszusammenhang der Menschen zu einer lebensfähigen Gesellschaft vermitteln.“ (Sohn-Rethel 1972; 19) „Warentausch ist Vergesellschaftung rein als solche, durch eine Handlung, die nur diesen einen von allem übrigen abgesonderten Inhalt hat.“ (Sohn-Rethel 1972; 48) Auch wenn ich den Zusammenhang von Realabstraktion und Denkabstraktion zumindest als heuristisches Verfahren gerne gelten lassen möchte, gegen das Konzept der Vergesellschaftung primär durch den Tausch habe ich massive Einwände. Ausgehend von der „erweiterten Warenanalyse“ zerrinnen ihm die spezifischen gesellschaftlichen Verhältnisse des Kapitalismus zwischen den Fingern. Denn die Vergesellschaftung durch Warentausch gilt im Prinzip für jede tauschvermittelte Gesellschaft, für die Antike ebenso wie für die Gegenwart. Sohn-Rethels Ansatz erleidet das Schicksal aller Denkbewegungen, die meinen, bereits in der Analyse der Zirkulationsform ein zureichendes Prinzip der kapitalistischen Gesellschaft erkennen zu können. Der Begriff des Kapitals kann und muss nicht mehr als gesellschaftliches Verhältnis dechiffriert werden, das Klassenverhältnis wird der eigentlichen Synthesisform bloß additiv hinzugefügt. Es kommt geradezu zu einer Zwei-Sphären Theorie, deren Teile nicht mehr vermittelt werden. Das wird auch klipp und klar ausgesprochen: „Die Trennung der Vergesellschaftung vom Produktionsprozess ist die Wurzel.“ (Sohn-Rethel 1971; 129) Vergesellschaftung findet also außerhalb des Produktionsprozesses statt. Die Tatsache der Ausbeutung wird vom Autor nun keineswegs in Frage gestellt, aber dieser Prozess findet jenseits der eigentlichen gesellschaftlichen Synthesis statt, das ist der Punkt. Sohn-Rethel stellt zwar der Vergesellschaftung durch den Tausch noch die Vergesellschaftung durch die Arbeit entgegen. Darauf komme ich gleich zu sprechen. Aber diese Vergesellschaftung durch Arbeit ist begrifflich weit weniger systematisch entwickelt, zudem konzentrierte sich die Rezeption auf den primären Modus, den der Tauschvergesellschaftung. Wie wenig bei Sohn-Rethel das eigentliche Klassenverhältnis in die Begriffsbildung eingeht, zeigt sein eigenartiges Verständnis seiner Kategorie „Aneignungsgesellschaft“. „Das gemeinsame Merkmal aller Aneignungsgesellschaften ist eine gesellschaftliche Synthesis durch Tätigkeiten, die der Art nach verschieden und in der Zeit getrennt sind von der die Aneignungsobjekte erzeugenden Arbeit.“ (Sohn-Rethel 1972; 124) Diese Art der Tätigkeit ist natürlich der Tausch. Nun wird aber im und durch den Tausch nicht angeeignet, da Gleiche und Freie Äquivalente austauschen. Das bezweifelt Sohn-Rethel auch nicht. Die Ausbeutung hat ihren Sitz wohl in der Arbeit, getauscht werden aber angeeignete, den ArbeiterInnen abgepresste Produkte. Allerdings, ohne Verkauf von Waren existiert weder Wert noch Mehrwert. Daher sind folgende Sätze keineswegs widersinnig: „Im Zuge dieses Äquivalententausches werden schon in fernen vorkapitalistischen Epochen die einen reich und die anderen arm. Er hat Ausbeutung zum Inhalt und Ausbeutung zur Grundlage.“ (Sohn-Rethel 1972; 143) Die Formulierung ist zweifellos unglücklich, was der Autor meint ist aber klar: die Arbeit findet privat, abgeschieden, scheinbar ungesellschaftlich statt. In gesellschaftlichen Kontakt treten die Menschen erst auf dem Markt. Dieses Modell entspricht dem Analysestand in den ersten Abschnitten des Kapitals, indem Marx die scheinbar privaten WarenbesitzerInnen ihre Arbeitsprodukte geldvermittelt tauschen lässt. Aber um diese Zirkulationssphäre verstehen zu können, ist die Wende zur Produktionssphäre nötig. Aus der Oberfläche der Zirkulation alleine ist weder ein zureichender Wert- denn ein Kapitalbegriff zu gewinnen, dieses Faktum ignoriert Sohn-Rethel und in Anschluss daran Breuer und alle jene, die auf Geld, Ware und Tausch starrend, das eigentliche soziale Verhältnis zwischen den Klassen außen vor lassen. „In dieser sich selbst regulierenden und marktbildenden Kapazität wird der Warentausch zu einer tragenden Form der Vergesellschaftung, in der sich ein Netz von bloßen Eigentumsverhältnissen die Produktion und Konsumation der Gesellschaft subsumieren kann, sei es als Produktion mit Sklavenarbeit, sei es später diejenige vermittels Lohnarbeit. Arbeit und Vergesellschaftung stehen hier von vornherein auf getrennten Polen.“ (Sohn-Rethel 1972; 143) Die Vergesellschaftung erfolgt über den Warentausch, ihr „negatives“ Prinzip subsumiert sich Arbeit und Konsum. Lassen wir nochmals Stefan Breuer zu Wort kommen, der die Logik dieses Ansatzes, mit explizitem Bezug zu Sohn-Rethel, sehr konsequent ausführt: „Tausch in diesem Sinne meint mehr als eine ökonomische Transaktion, meint mehr als den bloßen Besitzwechsel konkret-nützlicher Gegenstände. (...) Ihre Einheit gewinnt die fragmentierte und atomisierte Gesellschaft nur mehr auf dem Umweg über den Tausch, da aber nur Gleiches, vergleichbares, Äquivalentes getauscht werden kann, wechseln in der Zirkulation nicht Gebrauchswerte den Besitzer, sondern Tauschwerte. (...) Bürgerliche Vergesellschaftung heißt dementsprechend abstrakte, reine Vergesellschaftung, Integration durch eine Sphäre, die in der traditionellen Metaphysik als „Schein“, in der idealistischen Philosophie als „Geist“ bezeichnet wurde - eine Welt des Symbolischen, der Stellvertretung, der Substitution, die alle Erscheinungsformen des Sozialen, von der Zirkulation über Recht und Staat bis zu den subtileren Gestalten der Kunst, der Philosophie und der Wissenschaft, strukturiert.“ (Breuer 1995; 79f) Klassengegensatz und Klassenkonfrontation sind in dieser kritischen Variante verschwunden. Das soziale Verhältnis im Kapitalismus stellt sich nach dieser Auffassung vollständig im geldvermittelten Tausch her, der abstrakte Wert bestimmt das Geschehen. Die bürgerliche Gesellschaft anhand der Unterwerfung der lebendigen Arbeit durch das tote Kapital untersuchen zu wollen, kann in dieser Logik nur auf Abwege führen oder die Stereotype des Arbeiterbewegungsmarxismus reproduzieren. Diese Konsequenz freilich hat Sohn-Rethel keineswegs intendiert. Im Gegenteil, er erhoffte sich durch bestimmte Aspekte der Organisation der Arbeit emanzipatorische Potentiale. Aneignungsgesellschaft und Produktionsgesellschaft Sohn-Rethel stellt den durch den Tausch synthetisierten Aneignungsgesellschaften die Produktionsgesellschaft gegenüber. „Wenn eine Gesellschaft durch den Arbeitszusammenhang im Produktionsprozess die Form ihrer Synthesis erhält, also ihre bestimmende Ordnung direkt aus dem Arbeitsprozess menschlicher Naturtätigkeit herleitet, so ist sie, zum mindesten der Möglichkeit nach, klassenlos. Eine solche Gesellschaft kann ihrer Strukturbestimmtheit nach Produktionsgesellschaft genannt werden.“ (Sohn-Rethel 1972; 123) Einen Vorgriff auf eine Vergesellschaftung durch und in Arbeit meinte er in bestimmten Formen der fordistischen Arbeitsorganisation zu erkennen. Tatsächlich seien also zwei Synthesisformen wirksam, zur Vergesellschaftung durch den Tausch trete die Vergesellschaftung durch die Arbeit. Beide Formen stünden klarerweise im Widerspruch. Im „Spätkapitalismus“, so die in den 60er und 70ern sehr gebräuchliche Ausdrucksweise, zeige sich dieser Gegensatz in Form der Marktökonomie einerseits und der Betriebsökonomie andererseits. Unter Marktökonomie verstand Sohn-Rethel das Wertgesetz selbst. Wenn etwa zu viele Massenprodukte hergestellt werden, mehr als der „Marktmagen“ (Marx) verdauen kann, so wäre die logische Konsequenz eine Verringerung der Produktion. Dem stünde aber die Betriebsökonomie entgegen. „Wenn die Nachfrage fällt und die Preise sinken, sollten die Produktmengen eingeschränkt und die Kosten pro Einheit vermindert werden können. Wenn aber ein moderner Großbetrieb die Produktion einschränkt und unter Kapazität arbeitet, gehen die Stückkosten im Gegenteil in die Höhe, weil ein zunehmender Teil der Kostenfaktoren unelastisch geworden ist, selbst von den ständig wachsenden Generalunkosten abgesehen.“ (Sohn-Rethel 1972; 181) Es gäbe also einen Widerspruch zwischen den am Markt erzielbaren Preisen und der wissenschaftlichen, den Produktivkräften entsprechenden Organisation der Produktion. Sein Begriff der Betriebsökonomie bleibt aber eigentümlich unklar und verwaschen, da Sohn-Rethel zwei verschiedene Aspekte übereinander blendet und nicht klar unterscheidet. Einmal erblickt er den Ursprung der Betriebsökonomie in der wissenschaftlichen Organisation der Arbeit nach den Prinzipien Frederick Winslow Taylors, also die Zerlegung der Arbeitsvorgänge in einzelne Momente und ihre exakte Zeitmessung, um darauf aufbauend die Arbeitsvorgänge neu zu organisieren. Ein wichtiges Resultat dieser Methode war bekanntlich das Fließband. Ähnlich wie Lenin vermeinte Sohn-Rethel darin eine bürgerlich verkleidete Form einer wissenschaftlichen, rationalen Arbeitsorganisation zu erkennen, die bereits wesentliche Momente einer sozialistischen Gesellschaft vorwegnehmen würde. Wie Brandt und Breuer berichten, soll Sohn-Rethel diesen Standpunkt später insofern relativiert haben[2], als er im Taylorismus doch nur die kapitalistische Form der Zeitökonomie erblickte. Er hat aber stets betont, dass sich die neue klassenlose Gesellschaft über die gemeinschaftliche Organisation der Arbeit konstituieren muss. „Die Synthesis einer Produktionsgesellschaft dagegen gründet sich auf die Kommensuration der lebendigen Arbeit und verlangt Einheit von Kopf und Hand auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Hier ist der gesellschaftliche Nexus eins mit der Synthesis des Arbeitsprozesses.“ (Sohn-Rethel 1971a; 63) Sohn-Rethel vertrat zumindest zeitweilig die Ansicht, die Synthesis über die Arbeit würde in der Chinesischen Kulturrevolution praktisch verwirklicht.[3] Der zweite Aspekt der Betriebsökonomie entpuppt sich als Widerspruch zwischen dem fixen und dem flüssigen Kapital. Unter fixem Kapital sind langfristige Produktionsgüter, wie zum Beispiel Fabrikgebäude, langlebige Maschinen usw., zu verstehen. In der bürgerlichen Buchhaltung schlagen sie sich in der Regel als Fixkosen nieder. Sohn-Rethel bringt für die Problematik des fixen Kapitals ein Beispiel aus der „Stahlwerke AG – Vestag“ von 1926. Mit einer Großanlage wurden dort die Hochofengase abgefangen und in alle vor- und nachgeschalteten Werksabteilungen geleitet. Dieses sehr rationale System der Energieversorgung erforderte jedoch eine bestimmte Mindestauslastung der Anlage. In den Krisenjahren danach musste die gesamte Anlage periodisch stillgelegt werden, was bedeutende Anlaufs- und zusätzliche Wartungskosten bewirkte. Sohn-Rethel hatte durchaus eine Problematik erkannt. Allerdings war es nicht der Gegensatz zwischen der kapitalistischen Marktökonomie und Aspekten einer sozialistischen Zeitökonomie, wie er zumindest eine Zeit lang vermutete. „In der funktionellen Notwendigkeit einheitlicher Zeitordnung, welche den modernen kontinuierlichen Arbeitsprozess kennzeichnet, sind die Elemente einer neuartigen Synthesis der Vergesellschaftung enthalten. In Gestalt der kapitalistischen Marktwirtschaft auf der einen Seite und der modernen Betriebsökonomie auf der anderen Seite erkennen wir also äußerste Gegensätze des gesellschaftlichen Seins.“ (Sohn-Rethel 1972; 186f) Sondern er stieß auf einen Aspekt der fordistischen Phase, der tatsächlich aufgegeben werden musste. Der Postfordismus beinhaltet auch den Versuch des Kapitals, das fixe Kapital so gut es geht zu vermeiden. Die nötigen sachlichen Elemente der Produktion werden nach Möglichkeit bzw. nach Auftragslage zugekauft und können bei sich verändernder Marktlage einfach wieder abgestoßen werden. Das betrifft sowohl Sachaufwendungen wir Arbeitspersonal. Leiharbeit und Leasing sollen unter anderem die Flexibilisierung des Kapitals sicherstellen. Insofern hatte Sohn-Rethel recht: Umfassende, ja gigantische Produktionsanlagen erfordern in der Regel eine bestimmte Grundauslastung, die sich als Hindernis für die Profitmaximierung erweisen kann. „Der Leiter eines großen Werks, etwa einer elektronischen Firma oder einer Automobilfabrik, findet sich zwischen diese Normen eingekeilt, im Zweifel, welchen er folgen soll. Seine Produktionsmanager beweisen ihm unwiderleglich, dass sein Kapital zum großen Teil verschwendet ist, solange die in dem Gesamtprozess verbleibenden Engpässe der Produktion nicht ausgeweitet, dem potentiellen Zeitmaß nicht adaptiert werden. Der Verkaufsdirektor, der bei der Beratung dabeisitzt, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Er kann ja jetzt schon die anfallende Produktion zu den profitgemäßen Preisen kaum absetzen. Wenn es aber nach den betriebsökonomischen Normen zugehen soll, ist mit nahezu einer Verdopplung des Ausstoßes zu rechnen.“ (Sohn-Rethel 1972; 180f) Tendenziell ist der Postfordismus ein Versucht, diesem Dilemma zu entgehen, indem das Kapital durch logistische, rechtliche und organisatorische Methoden versucht, die Elemente der Produktion flexibel zu halten um sie möglichst ohne Reibungsverluste dem Marktgeschehen anpassen zu können. Sohn-Rethel hat wohl eine Problematik erkant, aber doch zu optimistisch interpretiert. Da diese These von Sohn-Rethel zunehmend relativiert und kaum positiv rezipiert wurde, trat der andere Aspekt umso stärker hervor: Die negative, abstrakte Vergesellschaftung über den Tausch und den abstrakten Wert. Im Begriff der „reellen Subsumption“ wurde die alles durchdringende Logik abstrakter Vergesellschaftung auf den Begriff gebracht. Wurde das Jenseits der „Marktökonomie“, die Vergesellschaftung über die Arbeit verabschiedet, blieb nur noch das Diesseits des abstrakten Wertes, der als negative Totalität alles zu durchdringen schien. Insbesondere Stefan Breuer nutzte den Ansatz von Sohn-Rethel, um von diesem aus auch die Entwicklung der Kritischen Theorie zu interpretieren. „Das, was sich Adorno zufolge hinter dem Schein der Zirkulation und den ihr korrespondierenden bürgerlichen Denkformen und Ideologien verbirgt, ist nicht die weltkonstituierende Subjektivität des Idealismus, sondern jene negative, auf der Negation des Besonderen, des Gebrauchswerts beruhenden Allgemeinheit, die Marx als abstrakte Arbeit, als Wert dechiffriert hat.“ (Breuer 1985; 367) Exkurs: Eigentum und Besitz Sohn-Rethel dehnt die Unterscheidung zwischen konkreter Gebrauchshandlung und abstrakter Tauschhandlung auch auf das Eigentum aus und unterscheidet, wie Kant, zwischen abstraktem Eigentum einerseits und konkretem Besitz andererseits. „Hiernach könnte es scheinen als ob der normative Begriff des Eigentums (im Gegensatz zu Besitz) ideelles Apriori der Tauschabstraktion wäre, im Widerspruch zu unserer materialistischen Auffassung von ihr. In Wirklichkeit ist aber das Folgeverhältnis gerade das umgekehrte. Der Eigentumsbegriff ist selbst erst ein Resultat der Tauschabstraktion.“ (Sohn-Rethel 1972; 64) Obwohl nur Randthema bei Sohn-Rethel, - Recht und Rechtsverhältnisse werden in seinem Werk nur en passant angesprochen - trifft er auch hier ein eigentümliches Charakteristikum der bürgerlichen Gesellschaft, den Gegensatz von formalem Eigentum und ausgeübtem Besitz. Auch bei diesem Thema ist Kant, und nicht Hegel Adressat der Theorie von Sohn-Rethel. Denn schon sein Begriff der „gesellschaftlichen Synthesis“ bezieht sich auf den Synthesisbegriff bei Kant. Der Dualismus zwischen der empirischen Mannigfaltigkeit und einem nichtempirischen, „transzendentalen“ (Kant), abstrakten (Sohn-Rethel) Prinzip der Vereinheitlichung wirkt nicht nur im Gesellschaftsverständnis von Sohn-Rethel, es lässt sich auch sehr präzise auf den Gegensatz von formalem Eigentum und tatsächlichem Besitz anwenden. Kant sah klar, dass der abstrakte Eigentumsbegriff, der zwischen der Person und der Sache nur das schmale Band des rechtlichen „Gehörens“ knüpft, ein abstrakter, in Kants Diktion „transzendentaler“ Begriff sein muss. „Der Begriff eines bloß rechtlichen Besitzes ist kein empirischer (von Raum und Zeitbedingungen abhängiger) Begriff, und gleichwohl hat er praktische Realität, d.h. er muss auf Gegenstände der Erfahrung, deren Erkenntnis von jenen Bedingungen abhängig ist, anwendbar sein.“ (Kant 1977; 362) Dieser rein rechtliche, abstrakte Eigentumsbegriff hat in letzter Konsequenz keinen anderen Inhalt als eben das rein rechtliche Besitzen. Über die praktische, raum-zeitliche Nutzung, über die Möglichkeiten des tatsächlichen Verfügens ist im Grunde noch nichts entschieden. Das mag auf den ersten Blick als eine etwas merkwürdige Schlussfolgerung erscheinen, ist aber leicht zu erläutern. Wenn wir etwas unser Eigentum nennen, so besagt das keineswegs, dass wir damit machen können, was wir wollen. Für Kant ist ja der formal rechtliche Besitz nur die Vorbedingung dafür, einen Gegenstand tatsächlich real der eigenen Willkür zu unterwerfen. Ebenso wie die Tauschhandlung nicht die Gebrauchshandlung ist und umgekehrt, ist Eigentum noch nicht der Gebrauch der Sache selbst. Denn der Gebrauch der Sache, die Ausübung der Willkür, muss „mit jedermanns äußeren Freiheit nach allgemeinen Gesetzen“ (Kant) zusammenstimmen. Beim tatsächlich ausgeübten Besitz kommen also noch eine ganze Reihe von Aspekten, Rechten, Bedingungen usw. ins Spiel, die mit dem rein formalen Eigentum nicht gesetzt sind. Allgemeine sittliche, ästhetische, rechtliche, ökologische und moralische Bedingungen und Auflagen grenzen nicht nur negativ die Willkür des Gebrauchs des Besitzes ein, sondern bestimmen praktisch oft bis ins Detail die Nutzung des Eigentums. Grund und Boden mögen dafür als Beispiel dienen, oder man denke an die zahllosen Auflagen, die der Besitz eines Automobils nach sich zieht. Daher unterscheidet Kant genau zwischen dem abstrakten, formal-rechtlichen Eigentumsbegriff, und dem konkreten, empirischen Gebrauch dieses Eigentums. Die Architektonik der Kantschen Philosophie, die sich durch strenge Scheidung von Empirischem und Transzendentalem auszeichnet, wendet Kant systematisch auf den Eigentumsbegriff an. Sohn-Rethels Versuch, auch bei dieser Frage Kant auf materialistische Füße zu stellen, leidet allerdings erneut unter der schwer zu handhabenden geschichtlich-gesellschaftlichen Zuordnung. Der scharfe Gegensatz zwischen dem formalen Eigentum, das über das schmale Band des „das gehört mir“ zwischen Gegenstand und Eigentümerin nicht hinausgeht, und dem praktischen Verfügen und Benutzen des Eigentums, das durch zahlreiche Faktoren näher geregelt ist, wird von vielen AutorInnen explizit der kapitalistischen Epoche zugeordnet. In dieser Schärfe und Klarheit wäre diese Entgegensetzung auf vorkapitalistische Epochen nicht anzuwenden. Etwas sein Eigen nennen, das bedeutete in vorkapitalistsichen Gesellschaften immer ein Bündel an Bedingungen und Verpflichtungen, vor allem ein Geflecht von sozialen Beziehungen mit verschiedensten Pflichten, Rechten, Ansprüchen usw. Das formale Eigentum war von konkreten Verhältnissen und Auflagen nicht zu trennen. „Eigentum” schrieb Hannah Arendt, „war ursprünglich an einen bestimmten Ort in der Welt gebunden und als solches nicht nur unbeweglich, sondern identisch mit der Familie, die diesen Ort einnahm.“ (Arendt 1981; 60). Ethnologisch ist der Unterschied zwischen dem vormodernen Besitzen und dem modernen Eigentum - das allerdings seinen Vorläufer im Römischen Recht hat - verbürgt.[4] Indem Sohn-Rethel aber den Gegensatz zwischen Eigentum und Besitz mit dem Gegensatz Tauschhandlung – Gebrauchshandlung parallel setzt, ebnet er sozusagen 2600 Jahre Geschichte und Entwicklung ein. Wieder verschwindet die Spezifik der kapitalistischen Vergesellschaftung aus dem Blick. Erneut werden die Ergebnisse der Analyse, die doch an die Oberfläche der kapitalistischen Zirkulation gebunden sind, inflationär in die Geschichte ausgedehnt. Andererseits trifft Sohn-Rethel durchaus einen Punkt. Es gelingt ihm nicht nur den Kantschen Gegensatz von Eigentum und Besitz gesellschaftlich zu deuten – diesen Gedanken halte ich sogar für trefflicher als den Ableitungsversuch der abstrakten Denkkategorien aus der Tauschhandlung – er weist auch auf einen tatsächlichen Widerspruch im Eigentumsbegriff selbst hin. Der Gegensatz des ausschließlichen rechtlichen Besitzens und den Einschränkungen, es tatsächlich der Willkür vollständig unterwerfen zu können, äußert sich in mannigfacher Weise. Doch Sohn-Rethel verabsäumt es aufzuzeigen, wo dieser Widerspruch zentral aufbrechen muss, nämlich beim Kauf und Gebrauch der Ware Arbeitskraft. Die Arbeitskraft hat das Kapital rechtlich erworben, und doch kann es mit dieser Arbeitskraft nicht machen was es will, obwohl der Versuch der schrankenlosen Verfügung dem Kapitalverhältnis inhärent ist. „Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lange als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht.“ (MEW 23; 249) Während sich der Gegensatz von Eigentum und Gebrauch bei anderen Waren graduell darstellen mag, kann er im Falle der Arbeitskraft nur offene Konfliktform annehmen. Zugleich liegt das Eigentum als Eigentum an der Arbeitskraft in seiner am höchsten entfalteten Form vor. Denn nur dieses Eigentum sichert die Akkumulation des Kapitals, produziert also neues Eigentum. Wird Eigentum nicht bloß als etwas Gegebenes, sonder als etwas gesellschaftlich Produziertes gefasst, stoßen wir unabdingbar auf die Lohnarbeit, also den Gebrauch der rechtlich erworbenen Ware Arbeitskraft. Schade, dass Sohn-Rethel seine Überlegungen nicht in diese Richtung geführt hat, sein Ausgangspunkt, die Zirkulation hat dies wohl verhindert. Reelle Subsumption und Abstraktion Sohn-Rethel war sich durchaus bewusst, dass seine erweiterte Warenanalyse nicht ohne weiteres mit den Marxschen Ausführungen harmonierte. „Die Wahrheit ist, dass ich mir selbst über das Verhältnis meiner Waren- und Tauschanalyse zur Marxschen sehr viel weniger im klaren bin als über die Grundlagen und Schlüssigkeit meiner Theorie.“ (Sohn-Rethel 1972; 228) Allein diese Aussage war für den Staatsmarxismus, der über langweilige Paraphrasierungen Marxscher Texte zumeist nicht hinauskommt (es sei denn, Lenin gibt ein weiteres Themenfeld frei), Grund genug für Häme und Ablehnung. Die Kritik orientierte sich vor allem an den Aussagen Sohn-Rethels, die Waren würden erst im Tauschakt gleichgesetzt und dort abstraktifiziert. (Eine ähnliche These vertritt gegenwärtig Michael Heinrich.) Die diesbezüglichen Textpassagen von Sohn-Rethel sind allerdings nicht immer eindeutig. Klar ist stets die Unterscheidung zwischen der Wertgröße und der Wertform. Die Wertgröße, also die Quantität der gesellschaftlich durchschnittlich notwendigen Arbeitszeit, liegt außerhalb des Tauschvorganges und wird von ihm nicht berührt. „Wert, Wertgröße und Wertform stammen aus verschiedenen Quellen. Den Wert gibt ihnen die Arbeit, aber nur, indem sie, in Auswirkung der Realabstraktion des Austausches, in ihrer wertschaffenden Eigenschaft ihrerseits die rein gesellschaftliche Qualität abstrakt menschlicher Arbeit annimmt. Die Wertform reduziert sich auf Realabstraktion des Austauschs, welche allein dem Warentausch seine gesellschaftlich-synthetische Wirksamkeit verleiht, also den Privattausch der individuellen Arbeitsprodukte überhaupt erst befähigt, den Zusammenhang der gesellschaftlichen Arbeit geltend zu machen. Der Austausch bringt somit die Wertform der Waren hervor; die Arbeit hingegen bestimmt, nach Maßgabe der gesellschaftlich notwendigen durchschnittlich auf die Waren verwandten Arbeitszeit, ihre Wertgröße.“ (Sohn-Rethel 1990; 31) Die Wertgröße wird durch den Arbeitsprozess bestimmt, der durch den Tauschvorgang bloß vermittelt wird. Bezüglich des Orts und des Mechanismus der Abstraktifizierung der Arbeit selbst, finden wir jedoch durchaus unklare Aussagen. Aus obigem Zitat, wie auch aus anderen Passagen ist zu entnehmen, dass die konkrete Arbeit im Tausch abstraktifiziert wird. „Der Wert ist also nicht der Grund der Gleichung, sondern umgekehrt, das dem Tauschverhältnis inhärente und für die gesellschaftliche Synthesis notwendige Postulat der Tauschgleichung geht dem Wertbegriff voraus.“ (Sohn-Rethel 1972; 76) „Die Waren sind nicht gleich, der Tausch setzt sie gleich.“ (Sohn-Rethel 1972; 74) Auch in „Warenform und Denkform“ finden wir diese Auffassung: „Primär ist die Abstraktion vom Gebrauchswert. Jedoch erstreckt sich die Abstraktion auch auf den nützlichen, gebrauchswert schaffenden Charakter der in der Warenproduktion verausgabten Arbeit: ihr verleiht die Warenabstraktion den Charakter von abstrakt menschlicher Arbeit, menschlicher Arbeit als solcher, Arbeit überhaupt.“ (Sohn-Rethel 1971; Seite 113) Sohn-Rethel stellt uns aber noch einen weiteren Abstraktionszusammenhang vor, die Abstraktion der Arbeit im Produktionsprozess selbst. „Anders gesagt, die Warenabstraktion ist Tauschabstraktion, nicht Arbeitsabstraktion. Die Arbeitsabstraktion, welche in der kapitalistischen Warenproduktion in der Tat stattfindet, hat, wie wir später (im 3. Teil dieser Schrift) sehen werden, ihren Ort im Produktionsprozess, nicht im Austauschprozess.“ (Sohn-Rethel 1972; Seite 79) Wird also die Arbeit zweimal abstraktifiziert? Einmal in der Produktion und ein zweites mal im Tausch? In gewisser Weise ja. Die Abstraktifizierung der Arbeit in der Produktion wurde empirisch gelesen, als Reduktion der Arbeit auf einfache, simple Fließbandarbeit. Abstrakt, negativ, leer, so formt sich der Kapitalismus nach dieser Auffassung selbst. In diesem Sinne wurde auch der Begriff der reellen Subsumption interpretiert. Wenn Arbeit reell unter das Kapitalverhältnis subsumiert wird, wird sie? zur einfachen und stumpfsinnigen Fließbandarbeit, zur bloßen Bewegung von Hand und Fuß, zur mechanischen Ausführung. In jenen Debatten um den Begriff der reellen Subsumption, an denen sich unter anderem Stefan Breuer, Gerhard Brandt, Klaus Dieter Oetzel, Karin Benz-Overhage, Rudi Schmiede sowie Bodo von Greif beteiligen, wurde die reelle Subsumption als Resultat technisch-industrieller Produktionsform ausgewiesen mit dem Ergebnis, dass die Arbeit zunehmend zur abstrakten Arbeit mutieren würde. So schreibt etwa Benz-Overhage: „Die reelle Subsumption der Arbeit unter das Kapital impliziert nicht nur eine zeitliche und organisatorische Integration des Arbeitsprozesses; indem er in seinen stofflichen Bedingungen direkt den Erfordernissen des Verwertungsprozesses unterworfen wird, erfolgt gleichfalls eine zunehmende Abstraktifizierung von der Besonderheit und Subjektivität der Arbeit“ (Benz-Overhage 1982; 50). Noch deutlicher lesen wir es bei Schmiede: „Wenn es stimmt, dass die reelle Subsumption der Arbeit erst in der nachmarxschen Phase begann und auch in der Marxschen Theorie nicht zureichend begrifflich analysiert worden ist, müssen wir uns die Frage stellen, wie denn ein angemessener Begriff dieses Prozesses zu gewinnen ist.“ Begründet, so Schmiede weiter, habe Marx nur die formelle Subsumption. Den Mangel, die Auswirkungen der reellen Subsumption auf die Arbeit angemessen analysiert zu haben, gleicht er mit moralischen Begriffen aus. „Marx hat diesen Mangel wohl selbst verspürt, denn er bemüht sich darum, die Fabrikarbeit als einfach monoton, stumpfsinnig, blöde und das Verhältnis der Arbeiter zu ihr als völlig fremd und gleichgültig zu beschreiben.“ (Schmiede 1983; 57) Bei diesem Verständnis ist der Doppelcharakter der Arbeit, zugleich konkrete wie abstrakte zu sein, natürlich aufgehoben. Methodisch ist das nicht verwunderlich: Der Ausgangspunkt, die Zirkulationsoberfläche der kapitalistischen Gesellschaft ist ohne Weiterführung zum Kapitalverhältnis nicht durchzuhalten. Wenn der Übergang vom Geld zum Kapital, von der Zirkulationssphäre zur Produktionssphäre begrifflich nicht ausgeführt wird, sind die so gewonnenen Thesen an die Marxsche Theorie nicht mehr anschlussfähig. Die Einseitigkeit der Zirkulationsperspektive muss früher oder später mit den Marxschen Analysen in Konflikt treten. Das hat Sohn-Rethel in einer kleinen, 1971 publizierten Arbeit, durchaus anklingen lassen: „Ich halte den Begriff der abstrakten gesellschaftlichen Arbeit, soweit er in der Warenanalyse erkennbar ist, für einen dem Hegleschen Erbe geschuldeten Fetischbegriff.“ (Sohn-Rethel 1971a; 70) E-Mail: k.reitter @ gmx.net Literatur: Arendt, Hannah (1981): „Vita activa“, München Benz-Overhage, Karin (1982): „Auswirkungen des Computereinsatzes in der industriellen Produktion“ (Forschungsbericht des Institutes für Sozialforschung Frankfurt am Main), Frankfurt - New York Brandt, Gerhard (1990): „Ansichten kritischer Sozialforschung“ in: „Arbeit, Technik und gesellschaftliche Entwicklung“, Frankfurt am Main Breuer, Stefan (1985): „Horkheimer oder Adorno: Differenzen im Paradigmenkern der Kritischen Theorie“, in: Leviathan, Zeitschrift für Sozialforschung, Opladen, Jahrgang 1985, Heft 3 Breuer, Stefan (1990): „Die Gesellschaft des Verschwindens“, Hamburg Kant, Immanuel (1977): „Die Metaphysik der Sitten“, (Hg.) W. Weischedel, Frankfurt am Main MEW 23 = Marx Engels Werke, Berlin 1965ff, „Das Kapital“ Band 1 Polanyi, Karl (1979): „Aristoteles entdeckt die Volkswirtschaft“, in: „Ökonomie und Gesellschaft“, Frankfurt am Main 1979, Seiten 149 - 185 Schmiede, Rudi (1983): „Abstrakte Arbeit und Automation“, in: Leviathan, Zeitschrift für Sozialforschung, Opladen, 1983, Heft 1 Sohn-Rethel, Alfred (1971): „Warenform und Denkform. Aufsätze“, Frankfurt/Wien Sohn-Rethel, Alfred (1971a): „Materialistische Erkenntniskritik und Vergesellschaftung der Arbeit“, Berlin Sohn-Rethel, Alfred (1971b): „Notizen zur Kritik der Marxschen Warenanalyse“, in: „Materialistische Erkenntniskritik und Vergesellschaftung der Arbeit“, Berlin Sohn-Rethel, Alfred (1972): „Geistige und körperliche Arbeit. Zur Theorie der gesellschaftlichen Synthesis. Revidierte und ergänzte Ausgabe.“ Frankfurt am Main Sohn-Rethel, Alfred (1990): „Das Geld, die bare Münze des Apriori“, Berlin [1] „Tatsächlich glaubt Sohn-Rethel auf diese Weise die Hauptkategorien reiner Erkenntnis - Raum und Zeit als homogene Kontinua, Identität, Dinglichkeit, Dasein, Substanz, Kausalität - in streng deduktiver Weise aus der Tauschabstraktion herleiten zu können, wenn gleich seine Bemühungen sich durchwegs auf programmatischer Ebene halten und die wechselnden Auflistungen zentraler kategorialer Bestimmungen Zweifel am systematischen Charakter dieser Bemühungen aufkommen lassen.“ (Brandt 1990, 148) [2] Vergl. Brandt 1990, Seite 163 und Breuer 1995, Seite 217 [3] „In China tritt das alles schön einfach und greifbar in Erscheinung, so sehr naiv, an unserer Gewohnheiten gemessen. Dort wird der ganze Mensch von der politischen Kulturrevolution erfasst, seine Umwandlung vom Privatmenschen einer bürgerlichen und kleinbürgerlichen zum Subjekt einer kommunistischen Gesellschaft betrieben.“ (Sohn-Rethel 1971a; 61) [4] Polanyi beschreibt ausführlich jene vormodernen sozialen Verhältnisse, die einen abstrakten, von der konkreten Bedeutung unabhängigen Eigentumsbegriff, gar nicht zulassen. Vergl. dazu: „Aristoteles entdeckt die Volkswirtschaft“, in: „Ökonomie und Gesellschaft“, Frankfurt am Main 1979, Seiten 149 - 185. |
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